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Re: Die Zukunft des Internet-Musikmarktes



Ich hab mir grade die AGB`s von verschiedenen Hosting-Anbietern 
durchgesehen. In vielen fand ich ein Recht des Anbieters, Seiten wegen 
behaupteter Urheberrechtsverletzungen zu sperren, festgeschrieben. Bei 
einem hatte allerdings der Nutzer zumindest die Moeglichkeit, den Verdacht 
der Urheberrechtsverletzung gegenueber dem Hosting-Anbieter zu widerlegen.

Ich denke, wenn es bei dieser Diskussion letztlich (auch) darum geht, dass 
FITUG einen Standpunkt hinsichtlich der bevorstehenden Reform des 
Urheberrechtsgesetzes entwickelt, ist Grundlage fuer alle weiteren 
Positionen, dass das praktizierte Urheberrecht nicht nur von den 
kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen der Unterhaltungsindustrie, 
sondern auch vom Informationsinteresse der Allgemeinheit und vom Interesse 
der Kuenstler bestimmt wird. Das setzt voraus, dass der Provider nicht 
alles filtern darf, was ihm die Unterhaltungsindustrie oder sonstwer 
vorschreibt. Es muss allgemeingueltige und allgemein akzeptierte Regeln 
geben.
Man sollte vorschlagen, das im neuen Urheberrechtsgesetz festschreiben zu 
lassen.

Allerdings lassen sich Webseiten so schnell aufmachen und wechseln, dass es 
nicht praktikabel ist, bei jeder Urheberrechtsverletzung erst ein 
Gerichtsverfahren durchzufuehren. Die Chancen von FITUG, in der Diskussion 
um den Gesetzesentwurf gehoert zu werden, steigen, wenn wir praktikable 
Vorschlaege machen. Deshalb hielte ich eine Art Beweislastumkehr wie in den 
oben beschriebenen AGB fuer akzeptabel: Wenn ich auf meiner Webseite keine 
Raubkopien anbiete, kann ich das gegenueber dem Provider leicht beweisen - 
zur Not mit Wasserzeichen. Ich finde, wir sollten unsere Kraefte darauf 
konzentrieren, zu verhindern, dass willkuerliche Sperrungen 
gesellschaftlich und rechtlich akzeptiert werden.