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Re: Moderation und Rechtsprobleme.



Oliver Gassner am 23.03.99 zum Thema "Moderation und Rechtsprobleme.":

> Mein Problem nun:
>
> Inwiefern macht sich ein (in D sitzender) 'Pfleger' des Programms
> (oder der Provider auf dessen Rechner das Prog laeuft) eventuell
> strafbar, wenn er einen strafrechtlich relevanten Artikel (z.B.
> Holocaustleugnung)
>
> a) automatisch
>
> b) semi-automatisch (falls eine manuelle Bestatigung o.ae. notwendig
> ist)
>
> durchschleust.

Eine Verantwortung für fremde Inhalte liegt erst einmal nicht vor. Sie  
kann eintreten, wenn die fremden Inhalte zu eigenen (gemacht) werden. Zu  
eigenen Inhalten werden sie, wenn sie in Kenntnis ihres Inhalts einzeln  
ausgewählt und übernommen werden. Deine Alternative b) ist in diesem  
Zusammenhang sicher kritischer als a) zu bewerten.
Wenn sich bezüglich der Auslegung der Par. 5 TDG / MDStV die Auffassung  
von Sieber durchsetzt, besteht in beiden o.g. Fällen keine Verantwortung:  
"Für das Kriterium der inhaltlichen Auswahl einzelner Daten ist dabei zu  
beachten, daß die Löschung rechtswidriger Inhalte im Einzelfall oder die  
bloße Aussonderung von thematisch nicht einschlägigen Newsartikeln oder  
'Spam' in (auch moderierten) Newsgroups noch keine inhaltliche Kontrolle  
ist, die eine Gleichstellung mit selbsterstellten Inhalten i.S.v. Absatz 1  
rechtfertigt."[1]

[1] Sieber, Rechtliche Verantwortung im Internet, MMR-Beilage 2/1999, S.14


Gruß,
Mario
--
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