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Re: jugendschutz.net läßt Kinderpornos sperren?



Thomas Roessler schrob:

> Ich habe ja überhaupt nichts dagegen, wenn jugendschutz.net
> entsprechende Inhalte sucht, findet und für eine Strafverfolgung der
> Täter sorgt.

Auf welcher Rechtsgrundlage?

Soweit mir bekannt, erfordern derartige Ermittulungsarbeiten
polizeiliche Befugnisse. Oder anders formuliert: Hat sich
jugendschutz.net womoeglich durch die gezielte Suche nach und den
Download von Kinderpornos strafbar gemacht?

> Was ich allerdings beunruhigend finde, ist das Sperr-Ansinnen an
> Zugangsprovider.

Sofern es das ueberhaupt gegeben hat.

MfG, Roland

-- 
Roland Dieterich 	FIT.MMK
Fon: +49-2241-14-2829   Fax: +49-2241-14-2065