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Re: jugendschutz.net läßt Kinderpornos sperren?



Thomas Roessler <roessler@guug.de> wrote:

>> Soweit mir bekannt, erfordern derartige Ermittulungsarbeiten
>
>Was sind "derartige Ermittlungsarbeiten"?  Wir wissen letztlich
>nicht, wie jugendschutz.net genau arbeitet.  Du wirst mir wohl
>zustimmen, daß der Abruf öffentlich zugänglicher Inhalte keine
>polizeilichen Befugnisse erfordert.

Haben sie Kinderpornographie besessen? Aufgrund deren Aussagen muss
das vermutet werden. Gilt fuer sie das StGB nicht?

pi
-- 
Usenet is like Tetris for those who still can read.