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Anzeige wg. Angriffskrieg (Re: Maybe OT but IMO wichtig: steigende ...



Martin Schröder am 25.03.99 in debate:

> Frage an die Juristen: Hätte eine Anzeige nach $80 Aussicht auf
> Erfolg? Oder wäre sie zumindest sinnvoll, um die Rechtslage zu
> klären?

Elmar Schmähling (ehem. Bundeswehr-General, PDS) hat letzte Woche bereits  
Anzeige bei der STA Bonn erstattet:

(Weiterleitung aus cl.aktuelles.allgemein)
> Berlin, 19.März 1999
>
> Heute habe ich bei der Staatsanwaltschaft Bonn Strafanzeige gegen
>
>                 Herrn Gerhard Schröder
>                       Bundeskanzleramt, Bonn,
>                 Herrn Rudolf Scharping
>                       Bundesministerium der Verteidigung, Bonn,
>                 Herrn Joseph Fischer
>                       Außenministerium, Bonn
>                 und andere
>
> wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Angriffskrieges (  80
> StGB) erstattet.
>
> Begründung:
>
> Die genannten Personen  haben Weisung gegeben  bzw. Befehle erteilt,
> daß deutsche Soldaten sich auf einen militärischen Angriff gegen das
> Territorium der Bundesrepublik Jugoslawien vorbereiten. Dadurch wird
> die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik  Deutschland herbei-
> geführt.
>
> Der Einsatz Deutscher Soldaten ist im Grundgesetz abschließend gere-
> gelt. Dort heißt es in Artikel 87 a (2):
>
>   "Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt
>   werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt."
>
> Das Bundesverfassungsgericht hat im  Juni 1992 festgestellt, daß die
> deutschen Streitkräfte  auch an Militäreinsätzen im  Rahmen des Kap.
> VII der Charta  der Vereinten Nationen  beteiligt werden dürfen. Mit
> dieser Klarstellung ist aber die  verfassungsmäßige Beschränkung der
> Streitkräfte auf  Verteidigung nicht berührt  worden.  D.h., auch im
> Rahmen der  Vereinten Nationen, wenn  die  völkerrechtlichen Voraus-
> setzungen eines  entsprechenden Beschlusses des  Weltsicherheitsrats
> erfüllt sind, dürfen  deutsche Soldaten nur an Verteidigung im Sinne
> der Abwehr einer internationalen Aggression teilnehmen.
>
> Das Grundgesetz eröffnet nicht  nur keine weitere Einsatzart für die
> deutschen  Streitkräfte. Es enthält in  Artikel  26 ausdrücklich das
> Verbot des Angriffskrieges. Dort heißt es:
>
> (1) Handlungen, die  geeignet sind und  in  der  Absicht vorgenommen
>     werden, das friedliche  Zusammenleben der Völker zu stören, ins-
>     besondere die  Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind
>     verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
>
> Die Strafbewährung  der  Vorbereitung  eines  Angriffskrieges ist in
>   80 des Strafgesetzbuches (StGB) enthalten.
>
> Es ist also festzuhalten:
>
> Gerhard Schröder, Rudolf  Scharping  und  Joseph  Fischer  verstoßen
> nicht nur eklatant gegen das Grundgesetz und machen sich wegen ihres
> verfassungswidrigen  Verhaltens  strafbar, sie  verstoßen auch gegen
> das  Völkerrecht, das gem. Art. 25 GG  Bestandteil des Bundesrechtes
> ist.
>
> Auch die Abgeordneten  des Deutschen Bundestag, die dem verfassungs-
> widrigen Einsatz deutscher Soldaten zugestimmt haben, müssen  in die
> Ermittlungen nach   80 StGB einbezogen werden.
>
> Als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt im Frieden verleitet Ru-
> dolf Scharping seine ihm unterstellten Soldaten, gegen das Soldaten-
> gesetz und das Völkerrecht zu verstoßen.
>
> An die Adresse der Soldaten:  Jeder Soldat, der einen rechtswidrigen
> Befehl ausführt, macht sich strafbar. Er kann sich  vor einem Straf-
> gericht nicht auf Befehlsnotstand berufen ! (  11 Soldatengesetz)
>
> Elmar Schmähling
> -------------------------------------------------
> Elmar Schmähling
> Meyerheimstr. 3, D-10439 Berlin
> Tel. +49 30 44738573
> Fax +49 30 44738575
> eMail: elmar@schmaehling.de
> Website: www.schmaehling.de

Deine Fragen beantwortet das natürlich nicht.


Gruß,
Mario
--
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