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Anzeige wg. Angriffskrieg (Re: Maybe OT but IMO wichtig: steigende ...
Martin Schröder am 25.03.99 in debate:
> Frage an die Juristen: Hätte eine Anzeige nach $80 Aussicht auf
> Erfolg? Oder wäre sie zumindest sinnvoll, um die Rechtslage zu
> klären?
Elmar Schmähling (ehem. Bundeswehr-General, PDS) hat letzte Woche bereits
Anzeige bei der STA Bonn erstattet:
(Weiterleitung aus cl.aktuelles.allgemein)
> Berlin, 19.März 1999
>
> Heute habe ich bei der Staatsanwaltschaft Bonn Strafanzeige gegen
>
> Herrn Gerhard Schröder
> Bundeskanzleramt, Bonn,
> Herrn Rudolf Scharping
> Bundesministerium der Verteidigung, Bonn,
> Herrn Joseph Fischer
> Außenministerium, Bonn
> und andere
>
> wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Angriffskrieges ( 80
> StGB) erstattet.
>
> Begründung:
>
> Die genannten Personen haben Weisung gegeben bzw. Befehle erteilt,
> daß deutsche Soldaten sich auf einen militärischen Angriff gegen das
> Territorium der Bundesrepublik Jugoslawien vorbereiten. Dadurch wird
> die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbei-
> geführt.
>
> Der Einsatz Deutscher Soldaten ist im Grundgesetz abschließend gere-
> gelt. Dort heißt es in Artikel 87 a (2):
>
> "Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt
> werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt."
>
> Das Bundesverfassungsgericht hat im Juni 1992 festgestellt, daß die
> deutschen Streitkräfte auch an Militäreinsätzen im Rahmen des Kap.
> VII der Charta der Vereinten Nationen beteiligt werden dürfen. Mit
> dieser Klarstellung ist aber die verfassungsmäßige Beschränkung der
> Streitkräfte auf Verteidigung nicht berührt worden. D.h., auch im
> Rahmen der Vereinten Nationen, wenn die völkerrechtlichen Voraus-
> setzungen eines entsprechenden Beschlusses des Weltsicherheitsrats
> erfüllt sind, dürfen deutsche Soldaten nur an Verteidigung im Sinne
> der Abwehr einer internationalen Aggression teilnehmen.
>
> Das Grundgesetz eröffnet nicht nur keine weitere Einsatzart für die
> deutschen Streitkräfte. Es enthält in Artikel 26 ausdrücklich das
> Verbot des Angriffskrieges. Dort heißt es:
>
> (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
> werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, ins-
> besondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind
> verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
>
> Die Strafbewährung der Vorbereitung eines Angriffskrieges ist in
> 80 des Strafgesetzbuches (StGB) enthalten.
>
> Es ist also festzuhalten:
>
> Gerhard Schröder, Rudolf Scharping und Joseph Fischer verstoßen
> nicht nur eklatant gegen das Grundgesetz und machen sich wegen ihres
> verfassungswidrigen Verhaltens strafbar, sie verstoßen auch gegen
> das Völkerrecht, das gem. Art. 25 GG Bestandteil des Bundesrechtes
> ist.
>
> Auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestag, die dem verfassungs-
> widrigen Einsatz deutscher Soldaten zugestimmt haben, müssen in die
> Ermittlungen nach 80 StGB einbezogen werden.
>
> Als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt im Frieden verleitet Ru-
> dolf Scharping seine ihm unterstellten Soldaten, gegen das Soldaten-
> gesetz und das Völkerrecht zu verstoßen.
>
> An die Adresse der Soldaten: Jeder Soldat, der einen rechtswidrigen
> Befehl ausführt, macht sich strafbar. Er kann sich vor einem Straf-
> gericht nicht auf Befehlsnotstand berufen ! ( 11 Soldatengesetz)
>
> Elmar Schmähling
> -------------------------------------------------
> Elmar Schmähling
> Meyerheimstr. 3, D-10439 Berlin
> Tel. +49 30 44738573
> Fax +49 30 44738575
> eMail: elmar@schmaehling.de
> Website: www.schmaehling.de
Deine Fragen beantwortet das natürlich nicht.
Gruß,
Mario
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