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Providerverantwortlichkeit



Fangen wir mit dem Thema an, dass ich fuer das Wichtigste halte: Die 
Providerverantwortlichkeit, d. h. "Selbstkontrolle".

Der Entwurf der alten Bundesregierung aeussert sich hierzu nicht, ich 
vermute, dass man das Thema durch das IUKDG abschliessend geregelt sah.

Der Richtlinienvorschlag der Kommission meint zu dieser Frage Folgendes:
"Die Haftung fuer Handlunge im Netzwerk-Umfeld betrifft nicht nur das 
Urheberrecht und die verwandten Schutzrecht, sondern auch andere Bereiche; 
es wird daher in horizontaler Weise im Rahmen einer kuenftigen Richtlinie 
behandelt werden, welche verschiedene rechtliche Gesichtspunkte von 
Diensten in der Informationsgesellschaft, einschliesslich des 
elektronischen Geschaeftsverkehrs, verdeutlichen und harmonisieren wird. 
Letztere Initiative sollte, soweit moeglich, in einem aehnlichen Zeitrahmen 
wie diese Richtlinie in Kraft treten." (S. 44; Erwaegung 12)

Das sieht das Parlament im Wesentlichen genauso, von Details abgesehen 
(vgl. Aenderungsantrag 9 der ersten Lesung vom 10. 2. 99 und den Bericht 
des Ausschusses fuer Recht und Buergerrechte vom 28. 1. 99)

Mein Fazit: Ist noch alles drin! Ich werde schnellstens versuchen, 
rauszukriegen, wie es mit dieser Zweiten Richtlinie aussieht und vor allem, 
wie sie heisst. In Arbeit muesste sie schon sein, da beide Richtlinien 
gleichzeitig fertig werden sollen. Oder weiss jemand hier mehr und erspart 
mir die Telephoniererei bzw. Sucherei?