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Mengenrabatt.......(3 Pfennig usw.)



Nach der Logik der Telekom war das, vor der Hamburger Entscheidung, dies
vielleicht online gibt, ja ein Mengenrabatt, den sie T - Online einraeumte,
als einem Nachfrager. Und desser Leistung erscheint dann, mit den
Onlinetelephonkosten zusammen, zusammen mit sonstigen Telephonkosten etc
auf der Telephonrechnung, so sollte das wohl aussehen. One Stop Billing.

AOL haette sich den gleichen Rabatt erbitten koennen, womoeglich gibts da
sogar Tarife. Usw..

Liegt auf der Hand, geschieht wohl auch (hopefully): Einkaufsgemeinschaften
fuer kleine ISPs.......

Inwieweit nutzen ueberhaupt ISPs, AOL etc jenes Onestopbilling ?

Heiko