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Re: Debatte - Richtlinienentwuf



On 1999-04-27 11:36:05 +0200, Johannes Ulbricht wrote:
> Artikel 13
> Caching
> Die Mitgliedstaaten sehen in ihren Rechtsvorschriften vor, dass im Fall 
> eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der darin besteht, von einem 
> Nutzer des Dienstes eingegebene Informationen in einem Kommunikationsnetz 
> zu uebermitteln, der Diensteanbieter - ausser im Falle einer 
> Unterlassungsklage - nicht fuer die automatische, zeitlich begrenzte 
> Speicherung verantwortlich ist, die dem alleinigen Zweck dient, die 
> Effizienz der weiteren Verbreitung der Information aufgrund der Anfrage 
> anderer Nutzer des Dienstes zu steigern, sofern folgende Voraussetzungen 
> erfuellt sind:
> a) der Diensteanbieter veraendert die Information nicht;
> b) der Diensteanbieter beachtet die Bedingungen fuer den Zugang zu der 
> Information;
> c) der Diensteanbieter beachtet die Regeln betreffend die Aktualisierung 
> der Information, die in einer Art und Weise festgelegt sind, die den 
> Industriestandards entspricht;
> d) der Diensteanbieter beeintraechtigt nicht die Wirkungsweise von 
> Technologien, die, in UEbereinstimmung mit den Industriestandards, zur 
> Sammlung von Daten ueber die Nutzung der Information eingesetzt werden;
> e) der Diensteanbieter handelt zuegig, um eine Information zu entfernen 
> oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald er Kenntnis davon erhaelt, dass:
> - die Information am urspruenglichen Ausgangsort der UEbertragung entfernt 
> wurde, oder
> - der Zugang zu ihr unmoeglich gemacht wurde, oder
> - eine zustaendige Behoerde die Entfernung oder die Sperrung angeordnet 
> hat.

Fällt Usenet unter Art. 13? Oder 12? Oder gar nicht?

Gruß
   Martin
-- 
                  Martin Schröder, MS@ArtCom-GmbH.DE
            ArtCom GmbH, Grazer Straße 8, D-28359 Bremen
           Voice +49 421 20419-44 / Fax +49 421 20419-10

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