[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

[FYI] BGH entscheidet ueber Telefonbuch-CDs



Gerade lese ich in der heutigen Ausgabe der F.A.Z. vom 07.05.1999 
auf Seite 17 unter der Ueberschrift "Sieg fuer Telekom im Streit um 
Telefonverzeichnisse", dass der BGH wegen der Abtipperei von 
Telefonbuechern in China bzw. dem Abkupfern der Telekom-CDs zugunsten 
der Telekom entschieden hat. Interssant deswegen, weil die 
Entscheidung nicht bloss auf lauterkeitsrechtlicher Grundlage (UWG) 
gefallen ist, sondern weil explizit Datenbankschutz sui generis fuer 
Telefonbuecher bestaetigt wurde. Aber das war ja eigentlich auch zu 
erwarten.

Axel H Horns