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Telekom - keine Geb|hren f|r Telefonsex



Das reply - to : .......................


Schoenes Urteil jedenfalls !


Kleine Frage am Rande, Fall des bekannten Bayr. Landtagsabgeordneten
usw, davon gibts viele.


Da hat der Bayr. Landtag bloederweise Zigtausende von DM gezahlt, obwohl
er nicht haette zahlen muessen. Die will er von dem Abgeordneten
wiederhaben, der sich *angeblich* auch strafbar gemacht hat..........

(Obs Betrug auf seiten der Telekom war, lassen wir mal offen. Was
erklaert die mit der Telephonrechnung: dass der Betrag gefordert wird
oder auch, dass er geschuldet ist ???)


Muss der Abgeordnete, Behoerdencheffahrer usw diese Summen der
jeweiligen Behoerde zurueckzahlen, kann die Behoerde das Geld von der
Telekom zurueckverlangen ??

Vielleicht muss man da differenzieren, je nachdem, was da fuer ein
Innenverhaeltnis zwischen Behoerde und Diensttelephonmissbraucher
vorlag. Spannende Fragen fuer die Gerichte !



Heiko


> Das wuerde aber dem Grund fuer das Urteil, dass der Vertrag (wie z.B. auch einer
>  mit einer Prostituierten) sittenwidrig ist, widersprechen.
> 
> -Peter