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Re: SigG, zweiter Teil...



* Thomas Roessler (roessler@guug.de) [990507 23:06]:
> On 1999-05-07 09:45:39 +0100, Axel H. Horns wrote:
> 
> > Der Streit duerfte de facto wohl beendet sein. Der EU-Kompromiss in
> > dem Entwurf zur Signatur-RiLi sieht AFAIK vor, dass die
> > qualifizierte (public key) Signatur durch die Mitgiedsstaaten der
> > Unterschrift gleichzusetzen ist. So wird es wohl auch kommen.
> 
> Was ist in diesem Zusammenhang von der Ansicht zu halten, es sei im
> deutschen Recht gar nicht sinnvoll, hierfür eine gesonderte Regel
> einzuführen?

Das ist sehr streitig, denn die Formvorschriften haben auch 
andere Schutzzwecke als allein den Beweis. Diese Funktionen, 
wie Übereilungsschutz, werden durch eine reine Gleichsetzung 
von Unterschrift und DigSig wohl kaum erfüllt. So gesehen braucht 
man nach der Gleichsetzung, wie Axel sie beschrieben hat, eine 
weitere Norm, um die DigSig den vorhandenen Schutzzwecken 
anzupassen.

Gruss

Rigo