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Re: [FYI] Verbraucherschuetzer gegen Online-Banking



On 1999-05-26 09:16:58 +0100, Axel H. Horns wrote:

> Außerdem solle die eigenhändige Unterschrift durch eine elektronische
> Signatur ersetzt werden, bemängelte Köhne. Die Unterzeichnung stelle
> aber eine letzte, zum nochmaligen Überdenken zwingende Schwelle vor
> einer Vertragsentscheidung dar. Reifner meinte: «Auf Mausklick kannst
> du dich dein Leben lang verschulden.» 

Ohne jetzt den ganzen Beitrag gelesen zu haben, klingt mir das sehr,
als ziele es auf die Signatur-Richtlinie der Europäischen Union ab,
die in der Tat gewisse digitale ("elektronische") Signaturen mit
handschriftlichen solchen gleichstellen will.

Das muß allerdings noch lange nicht den Ruin des Verbraucherschutzes
bedeuten - stehen dem doch auch Richtlinien gegenüber, die auf
europäischer Ebene den Verbraucherschutz im Fernabsatz regeln (für
den Finanzsektor ist das eine gesonderte RL).  Typischerweise werden
dort Informationspflichten geregelt (AGBs und Kleingedrucktes kann
man z.B. in Ruhe lesen, ohne daß ein Bänker beleidigt dreinschaut,
wenn ich es mir im Sessel vor seinem Schreibtisch bequemmache und in
aller Ruhe die kleingedruckte Rückseite des Formulars zu verstehen
versuche), außerdem Fristen für Rücktrittsrechte und dergleichen
mehr.

Insofern kann ich die Kritik der AgV zumindest an dieser Stelle
nicht so ganz nachvollziehen - an Verbraucherschutz _wird_ gedacht,
und zwar in einer Weise, die man nur als höchst erfreulich
bezeichnen kann.