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Re: jugendschutz.net
* Ulf Möller (ulf@fitug.de) [990610 08:25]:
> Article 12323 of de.soc.zensur:
>
> Presseerklaerung des VOV:
>
[...]
>
> Jugendschutz erfordert rechtsstaatliche Verantwortung Zensur
> durch die Hintertür
Letztlich wird auch jugendschutz.net als voll staatliche
Institution die Grundrechte zu beachten haben. Wenn der
Staat privatisiert hat ihm die Rechtsprechung die Flucht
aus seinen Verpflichtungen schon vor langer Zeit versperrt:
Keine Flucht ins Privatrecht.
Das wird hier mit einer Befürchtung gemixt, die ich schon
seit etwa 3 Jahren vor mir her trage:
Wenn Beschlagnahmen und finanzielle Sanktionen aufgrund
einer mangelnden rechtlichen Einschätzung der Inhalte
von Usern auf dem Server eines ISP gegen letzteren erlassen
werden, dann wird der ISP beim leisesten Verdacht einer
Unregelmäßigkeit diese Inhalte unterdrücken. Das läßt er
sich vorher natürlich vertraglich absichern. Das ist eine
Dynamik, die gravierende Auswirkungen auf den Gebrauch der
Meinungsfreiheit haben kann. Aber das BVerfG hat immer gesagt:
Man hat in der Ausübung seiner Meinungsfreiheit keinen
Anspruch auf einen bestimmten Nachrichtenkanal. Das Web ist
in diesem Zusammenhang nichts anderes als ein neuer
Nachrichtenkanal.
Gruss
Rigo