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Re: jugendschutz.net



* Ulf Möller (ulf@fitug.de) [990610 08:25]:
> Article 12323 of de.soc.zensur:
> 
> Presseerklaerung des VOV:
> 
[...]
> 
> Jugendschutz erfordert rechtsstaatliche Verantwortung Zensur 
> durch die Hintertür 

Letztlich wird auch jugendschutz.net als voll staatliche 
Institution die Grundrechte zu beachten haben. Wenn der 
Staat privatisiert hat ihm die Rechtsprechung die Flucht 
aus seinen Verpflichtungen schon vor langer Zeit versperrt:
Keine Flucht ins Privatrecht.

Das wird hier mit einer Befürchtung gemixt, die ich schon 
seit etwa 3 Jahren vor mir her trage:

Wenn Beschlagnahmen und finanzielle Sanktionen aufgrund 
einer mangelnden rechtlichen Einschätzung der Inhalte 
von Usern auf dem Server eines ISP gegen letzteren erlassen 
werden, dann wird der ISP beim leisesten Verdacht einer 
Unregelmäßigkeit diese Inhalte unterdrücken. Das läßt er 
sich vorher natürlich vertraglich absichern. Das ist eine 
Dynamik, die gravierende Auswirkungen auf den Gebrauch der 
Meinungsfreiheit haben kann. Aber das BVerfG hat immer gesagt:
Man hat in der Ausübung seiner Meinungsfreiheit keinen 
Anspruch auf einen bestimmten Nachrichtenkanal. Das Web ist 
in diesem Zusammenhang nichts anderes als ein neuer 
Nachrichtenkanal.

Gruss 

Rigo