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Re: [YI] text intern: Gefahr fuer den elektronischen Handel



On 15 Jun 99 at 19:24, Wau Holland wrote:

> On Tue, Jun 15, 1999 at 09:50:06AM +0200, Martin Recke quotete ots:
> ...
> >    Die Angebote des Diensteanbieters müßten demnach den Gesetzen
> > aller EU-Staaten genügen, wenn die Services in einem anderen EU-Land
> > zugänglich sind - bei global verfügbaren Online-Angeboten ist dies
> > immer der Fall. Die Möglichkeit, auf elektronischem Wege Handel zu
> 
> Viel Laerm um nichts neues.
> 
> Diese Rechtsauffassung hat bereits Gravenreuth weit schaerfer
> vertreten: Gerichtsstand ist da, wo er die Bits abruft und nicht
> dort, wo der Informationsanbieter sie eingestellt hat.

Nicht den Gerichtsstand mit dem gemaess IPR anwendbarem materiellen
Recht verwechseln - auch ein deutsches Gericht kann u.U.
auslaendisches Recht anwenden und umgekehrt.

Gruss,

Axel H Horns