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Re: [FYI] Ueber die Unfaehigkeit, den PC am laufen




Joerg-Olaf Schaefers wrote:
 
> Djenia Bell wrote:
> [...]
> > > > BTW: eine Kassette aus der Videothek kannst Du beliebig oft
> > > > ansehen und sogar nach dem ersten Ansehen noch kopieren
> > > > (Macrovision-Reiniger zwischenschalten):
> > >
> > > Legal ist diese Kopie dann aber auch nicht.
> >
> > nope. für private Zwecke darf, as far as I know, eine Kopie
> > des Videos für sich ausschließlich für den eigengebrauch
> > gemacht werden. maybe I am not
> > up-to-date.
[...]

Tja, ich lag da wohl doch daneben. Folgendes habe ich gerade 
auf http://www.recht.de/ gefunden (Urheberrecht -> Suche nach Video). 
Ob's stimmt :-) ?

> Die Vervielfältigung von Leih-bzw. Kaufkassetten ist zum Privaten 
> Gebrauch zulässig. Die Vergütung des Urhebers/Rechteinhabers wird 
> dadurch gewährleistet, daß die Hersteller und Importeure von Video-
> rekordern und -kassetten einen Betrag (DM 18,00 pro Aufnahmegerät
> und DM 0,17 pro Stunde Spieldauer an die -im Namen der Verwertungs-
> gesellschaften- das Inkasso durchführende Zentralstelle für das 
> private Überspiel (ZPÜ) abführen (§ 54 UrhG).

Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte findet man
dann u.a. unter  
 http://easyweb.easynet.co.uk/~homepage/Texte/Urheberrecht.html

Wieder was gelernt,
 Olaf