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Re: [FYI] Softwarepatente: Pinguin ruft um Hilfe



>Laufzeit des Schutzes ist bei Buechern viel laenger usw, wenn man also
>ueberhaupt schuetzen will.....
>
>Was stoert ? Das Antragsprinzip ? Wuerde zu viel geschuetzt ?
>
>Wenn ich was uebersehen hab...

Nicht, dass ich es erkennen koennte. Ich denke, dass man bei Software 
zwischen der technischen und der inhaltlichen Seite unterscheiden kann. 
Fuer die technische Seite ist das Urheberrecht meiner Einschaetzung nach 
ungeeignet, hier kommt Patentschutz in Betracht, wie weit der 
sinnvollerweise reichen soll, kann ich nicht beurteilen. Die inhaltliche 
Seite, also Look&Feel bzw. Story eines Computerspiels, Layout einer 
Webseite usw. laesst sich nur mit dem Urheberrecht angemessen erfassen. Es 
wirft meiner Meinung nach auch keine Probleme auf, dass beides 
nebeneinander existiert, weil die Grenze klar ist.