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Re: Fremdcancel?



Hallo Oliver,

du meintest am 13.07.99 um 15:12 zum Thema "Re: Fremdcancel?":

> - Also ein Posting (ohne PGP-Signatur) duerfte kaum ne Urkunde sein.
> (Wie definiert ein Jurist Urkunde? Das ist doch sowas wie ein 'Dokument
> im Rechtsverkehr', oder?)

Eine Urkunde im strafrechtlichen Sinn ist eine verkörperte  
Gedankenerklärung, die ihren Aussteller erkennen lässt und zu  
Beweiszwecken im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist.

Bei einer Cancel-Nachricht fehlt es schon am Merkmal der Verkörperung.

-- 
Wolfgang Kopp, Buchenstr 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439
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