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Re: Fremdcancel?



Hallo Oliver,

du meintest am 14.07.99 um 05:50 zum Thema "Re: Fremdcancel?":

> Ist es nicht auch so, dass man einem Cancel den Status einer
> 'Erklaerung' absprechen koennte? (Die hat ja in meinem (linguistischen!)
> Verständnis natuerliche oder juristische Personen als 'Ziel'.) Wenn ich

Das halte ich nicht für zwingend: Ein Tagebuch ist wohl sprachlich auch  
eine Erklärung, selbst wenn es nie von Anderen gelesen werden soll. Bei  
solchen Gedankenerklärungen wird aber zumeist das Merkmal der Bestimmung  
zum Beweis im Rechtsverkehr fehlen. Von daher ist der Streit akademisch.

-- 
Wolfgang Kopp, Buchenstr 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439
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