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[FYI] Evaluierungsbericht des IuKDG



http://www.iid.de/iukdg/Pm160699.html

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                              Bonn, Pressemitteilung vom 16. Juni 
                              1999
                  
                              Evaluierungsbericht des IuKDG 


                              Erfahrungsbericht zum Multimediagesetz
                              vorgelegt 

                              Müller: Breite Akzeptanz neuer Medien
                              erzielt 

                              Die Bundesregierung hat heute im
                              Kabinett den von
                              Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner
                              Müller vorgelegten Erfahrungsbericht zum
                              Informations- und
                              Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG),
                              dem sog. Multimediagesetz, beschlossen,
                              das zeitgleich mit dem
                              Mediendienste-Staatsvertrag der Länder
                              am 1. August 1997 in Kraft getreten ist.
                              Mit dem Gesetz wurden neue Wege in der
                              Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen
                              beschritten, mit denen dem grundlegenden
                              Wandel und der Dynamik der technischen
                              Entwicklung bei den neuen Informations-
                              und Kommunikationsdiensten Rechnung
                              getragen werden soll. Der Deutsche
                              Bundestag hat deshalb bei Verabschiedung
                              des Gesetzes die Bundesregierung
                              aufgefordert, die Entwicklung bei den
                              neuen Diensten zu beobachten und
                              spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten
                              des Gesetzes darüber zu berichten. 

                              Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner
                              Müller: "Das Multimediagesetz hat eine
                              wichtige Grundlage für die Entwicklung
                              von E-Commerce in Deutschland gelegt.
                              Die moderne Ausgestaltung des Gesetzes
                              hat auch zu einer breiten Akzeptanz
                              neuer Medien in Deutschland geführt.
                              Insbesondere die Gewährleistung eines
                              sicheren elektronischen
                              Geschäftsverkehrs hat zu einem starken
                              Anstieg der Internetnutzer beigetragen.
                              Allein 1998 stieg die deutsche
                              Internetgemeinde um 32 Prozent auf 7,3
                              Mio Nutzer. Dieses Jahr wird
                              voraussichtlich die
                              Zehn-Millionen-Schwelle überschritten.
                              E-Commerce wird damit mehr und mehr zu
                              einem bedeutenden Wirtschaftssektor.
                              Deutschland darf in seinen Anstrengungen
                              nicht nachlassen, um bestehende
                              Beschäftigungspotentiale besser zu
                              nutzen." 

                              Der Bericht ist das Ergebnis eines engen
                              Dialogs mit den Beteiligten in
                              Industrie, Wirtschaft und Verbänden
                              sowie Wissenschaft und Verwaltung. Er
                              berücksichtigt die Erfahrungen der
                              Länder mit der Umsetzung des
                              Mediendienste-Staatsvertrages, die
                              wirtschaftlichen Auswirkungen der
                              Regelungen sowie die Entwicklung der
                              rechtlichen Rahmenbedingungen auf
                              internationaler Ebene. Trotz des kurzen
                              Erfahrungszeitraums lassen sich bereits
                              wichtige Schlußfolgerungen über die
                              Anwendung des Gesetzes und zu dessen
                              Weiterentwicklung ziehen:

                                   Mit dem IuKDG wurden verläßliche
                                   rechtliche Rahmenbedingungen für
                                   Anbieter und Nutzer geschaffen.
                                   Diese sind wesentliche
                                   Voraussetzung für die
                                   wirtschaftliche Erschließung der
                                   neuen Dienste in Deutschland. Mit
                                   der Neuorientierung der
                                   Medienordnung, d.h. der Dreiteilung
                                   der Medienangebote in Teledienste,
                                   Mediendienste und Rundfunk, wurde
                                   ein tragfähiges, wenn auch mit
                                   Blick auf die Globalisierung der
                                   Märkte und Konvergenz der einzelnen
                                   Branchen weiter zu entwickelndes
                                   Regulierungsmodell geschaffen. Die
                                   bisherige Praxis hat gezeigt, daß
                                   in wichtigen Angebots- und
                                   Nutzungsbereichen eine eindeutige
                                   Zuordnung zu den einzelnen
                                   Kategorien möglich ist. Deutschland
                                   hat mit dem Multimediagesetz die
                                   internationale Diskussion zu EU-
                                   und weltweiten Standards für die
                                   neuen Dienste maßgeblich bestimmt;
                                   dies betrifft die Zulassungs- und
                                   Anmeldefreiheit für neue Dienste
                                   ebenso wie die Regelungen zur
                                   Haftungsprivilegierung der
                                   Provider, die Regelungen zu
                                   sicheren digitalen Signaturen und
                                   zum Jugendschutz mit der
                                   gesetzlichen Verankerung der
                                   freiwilligen Selbstkontrolle und
                                   dem technischen Selbstschutz (z.B.
                                   Filtertechnologien). Ansatzpunkte
                                   für einen grundlegenden
                                   Novellierungsbedarf beim IuKDG
                                   haben sich bisher nicht ergeben. Es
                                   hat sich aber gezeigt, daß in
                                   einzelnen Regelungsbereichen,
                                   insbesondere beim Verbraucherschutz
                                   und Jugendschutz, gesetzlicher
                                   Anpassungsbedarf besteht, um die
                                   Akzeptanz der neuen Dienste auf der
                                   Nutzerseite zu erhöhen und die
                                   Bedingungen für die
                                   Informationsgesellschaft in diesem
                                   Bereich zu verbessern. Im
                                   Datenschutz müssen die
                                   verschiedenen Regelungen besser
                                   aufeinander abgestimmt und damit
                                   mehr Transparenz für die Anbieter
                                   geschaffen werden. Weiterer
                                   Anpassungsbedarf ergibt sich aus
                                   der Umsetzung der zur Zeit
                                   beratenen EG-Richtlinien zu
                                   elektronischen Signaturen und zu
                                   rechtlichen Aspekten des
                                   elektronischen Geschäftsverkehrs. 

                              Die Ergebnisse des IuKDG-Berichts wird
                              die Bundesregierung im Aktionsplan
                              "Innovationen und Arbeitsplätze der
                              Informationsgesellschaft des 21.
                              Jahrhunderts", der für Herbst 1999
                              vorgesehen ist, umsetzen. Der Bericht
                              wird nunmehr dem Deutschen Bundestag zur
                              Unterrichtung zugeleitet.

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