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Re: [FYI] .de bleibt bei opt-in



> http://www.akademie.de/news/langtext.html?id=2276
[...]
> Der Entwurf des
> Fernabsatzgesetzes sieht die nutzerfreundlichere „Opt-In"-Lösung vor.

Der Entwurf sieht gar nichts dahingehend vor. Lediglich in den Anmerkungen
wird erläutert, dass die derzeit geltende Rechtslage (Entscheidungen einiger
Landgerichte, höchstrichterliche Entscheidung gibt es ja noch keine) bereits
laut $1 UWG und §§823, 1004 BGB "opt-in" bei E-Mail vorsieht und daher keine
Veranlassung besteht, gesonderte Regelungen im Fernabsatzgesetz zu erlassen.

Albert
--
European Coalition Against Unsolicited Commercial Email
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