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[FYI] Nochmal: "WEBSPACE"



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+von+WHATS+UP+1?OpenDocument

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  PRESSEMITTEILUNG der What's Up AG zum Thema Webspace

  What's up Informationmanagement AG hat seit 1996 Rechte an der
  Deutschen
                  Marke "Webspace" - Widerspruch eingelegt


Unterhaching, 03. August 1999 - Die What's Up AG hat den Anbieter von
Internetdienstleistungen abgemahnt, der die Deutsche Marke "Webspace"
für sich in Anspruch nimmt und durch einen branchenweiten
Abmahnungsprozeß derzeit auf sich aufmerksam macht. Bereits seit 1996
ist die What's Up AG Inhaberin der Deutschen Marke "Webspace" für
Software. 

Obwohl diese Marke seit 27. August 1996 Priorität genießt, wurde
kürzlich beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die identische
Bezeichnung "Webspace" für Hard- und Software sowie für
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Internet Präsentationen
angemeldet. Die What's Up AG weißt darauf hin, daß sie gegenüber dem
Inhaber der jüngeren Marke prioritätsältere Rechte hat. Außerdem
besteht eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen den beiden
Bezeichnungen. Aus diesem Grund hat What's Up ihre Rechtsanwälte
beauftragt, Widerspruch gegen die jüngere Markeneintragung beim DPMA
einzulegen. Der Widerspruch wurde bereits eingelegt. 

Die Rechtsanwälte von What's Up haben den Anmelder Klaus Thielker
ebenfalls bereits abgemahnt. Dieser hat jetzt eine
Teilunterlassungserklärung abgegeben. Er hält allerdings weiterhin
daran fest, daß er die Bezeichnung "Webspace" als Markeninhaber für
seine Internetdienstleistungen exklusiv verwenden könne. Die What's Up
AG ist sich sicher, daß sie dem Inhaber der jüngeren Marke die
markenmäßige Benutzung der Bezeichnung untersagen kann. Die What's Up
AG läßt derzeit prüfen, inwieweit gerichtliche Schritte zur
Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber dem Anmelder der jüngeren Marke
erfolgsversprechend sind. 

Außerdem ist eine Nutzung des Markennamens des Anbieter der
Internetdienstleistungen zur Zeit nur in Form von Abmahnungen
festzustellen. Zum einen ist die Website des Anmelders der jüngeren
Marke derzeit "wegen Bauarbeiten" nicht zu erreichen. Zum anderen
verwendet der Anmelder der jüngeren Marke die Bezeichnung "Webspace"
nur, um Unternehmen zu untersagen, den Begriff in Zusammenhang mit
ihren Geschäften zu verwenden. Bereits kurz nach der Anmeldung der
Marke im Juni dieses Jahres hat der Anmelder begonnen, durch einen
Anwalt eine Vielzahl von Internet Providern wegen der Verwendung des
Begriffes "Webspace" abzumahnen Die What's Up AG weist ausdrücklich
daraufhin, daß diese Vorgehensweise keineswegs ihren
Geschäftsgepflogenheiten entspricht. 

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