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Re: Mehr Ueberwachungskameras in der City,



Holger Koepke <holger@sad.ismus.com> wrote:

> Wobei es Dir auch erlaubt ist, den Festgehaltenen z.B. in der
> Speisekammer einzuschliessen - wobei Du allerdings dafuer
> verantwortlich bist, das dem Festgehaltenen kein "Uebel wiederfaehrt".

Dafür darfst Du aber keine körperliche Gewalt
anwenden, und eben nicht die Personalien festzustellen
versuchen... §127(1) StPO (der sogen. Jedermann-Paragraph),
http://www.compuserve.de/recht/gesetze/stpo/p127.html Auf was anderes
können sich private Wachdienste auch nicht berufen.

Sorry, wenn das vorher schon einer geschrieben hat, ich habe nur den
halben Thread. 

-- 
An idea is an eye given by God for the seeing of God.  Some of these
eyes we cannot bear to look out of, we blind them as quickly as
possible.
		-- Russell Hoban, "Pilgermann"