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Aufsatz Urheberrecht
- To: "'debate@fitug.de'" <debate@fitug.de>
- Subject: Aufsatz Urheberrecht
- From: Johannes Ulbricht <Johannes_Ulbricht@csi.com>
- Date: Wed, 22 Sep 1999 10:28:42 +0200
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Sender: owner-debate@fitug.de
Hier ist ein Aufsatz von mir, der im Fruehjahr in einem
Kulturmanagement-Sammelband "Geld und Kunst - wer braucht wen?" erscheinen
wird. Ich muss aber warnen: Es steht aber eigentlich nichts drin, was fuer
diese Liste neu sein duerfte.
Falls jemand ihn trotzdem liest und Verbesserungsvorschlaege hat, bitte per
Mail an mich, man kann noch ca. bis Ende Oktober Aenderungen an den Verlag
schicken.
Nachhaltigkeit im Urheberrecht als Voraussetzung für ästhetischen und ökonomischen
Erfolg von Kunst und Kultur im Internet
Während das Internet in seinen ersten Jahren ein quasi urheberrechtsfreier Raum war, gewinnen die
Kommunikationsvorgänge im Netz zunehmend an ökonomischer (und damit auch juristischer)
Relevanz. Das Internet entwickelt sich rasant von einem Spielzeug für amerikanische Wissenschaftler
und Computerfreaks zu dem globalen Massenmedium und dem globalen Marktplatz des
einundzwanzigsten Jahrhunderts schlechthin. Im Zuge dieses geradezu explosionsartigen Wachstums
verliert die Gemeinschaft der Netzteilnehmer ihre ursprüngliche Homogenität. Auch deshalb kommt
es zu sozialen Konflikten im Netz. Diejenigen, welche das Internet schon länger nutzen, müssen die
Erfahrung machen, daß liebgewonnene und scheinbar selbstverständliche Freiheiten in Frage gestellt
werden. Dazu gehört auch die Freiheit, Kunstwerke, die man selbst schätzt, über das Netz anderen
Interessierten zur Verfügung zu stellen. Das Urheberrecht schiebt sich – so scheint es jedenfalls –
zwischen die Kunstliebhaber, die den Bekanntheitsgrad der von ihnen geschätzten Künstler dadurch
vergrößern wollen, daß sie deren Werke untereinander austauschen. Das Internet erscheint vielen als
das letzte Paradies der rein idealistisch motivierten Kommunikation, das nun geplündert und
kommerzialisiert wird, indem ihm künstlich ein Urheberrechtsregime aufgezwungen wird, das seine
Berechtigung allenfalls bei materiellen Informationsträgern wie Büchern oder Schallplatten hat. Die
andere Seite sieht das scheinbar unkontrollierbare, amorphe Internet als Bedrohung für die Früchte
ihrer Arbeit als Künstler oder Verleger. Das Thema „Urheberrecht im Internet“ ist also derzeit heftig
umstritten. Dieser Text will den Versuch unternehmen, die verhärteten Fronten zwischen
Urheberrechtsgegnern und –befürwortern ein kleines Stück weit aufzubrechen, und nach
differenzierten Maßstäben für ein zukünftiges Wo und Wieviel des Urheberrechts jenseits dessen
Verabsolutierung oder Dämonisierung zu fragen.
Das Urheberrecht wird im Internet teilweise durch die Drohung mit Gerichtsprozessen, vor allem
aber mittels technischer Kopierschutzmechanismen implementiert. Die SDMI-Initiative der
Musikindustrie ist das derzeit bekannteste Beispiel hierfür. Primäre Aufgabe derartiger
Kopierschutztechnologien ist es, die beliebige Vervielfältigung, Weiterbearbeitung und Verbreitung
digitaler Daten zu verhindern. Es liegt deshalb auf der Hand, daß deren Entwicklung in allererster
Linie von dem Vermarktungsinteresse der Informationsanbieter stimuliert wird. Im Interesse des
Publikums scheint all dies nicht zu liegen: Dessen Handlungsfreiheit wird eingeschränkt, da es die
digitalen Werke nicht mehr beliebig verändern oder weitergeben kann. Außerdem wird Wissen und
Kommunikation in Form von digitalen Daten so zum entgeldlichen Produkt. Da bestmöglicher
Informationszugang in zunehmendem Maß eine Voraussetzung für den beruflichen Erfolg ist, könnte
eine derartige „Kapitalisierung der Geisteswelt“ dazu führen, daß sozial Schwachen die Möglichkeit
genommen wird, ihre wirtschaftliche Lage durch eigene Anstrengung zu verbessern. Das erscheint
deswegen besonders ungerecht, weil Information in digitaler Form ja an sich beliebig verfügbar ist
und ihre Knappheit erst mit großem Aufwand künstlich hergestellt werden muß. Außerdem wird die
Freiheit eines jeden Menschen, sich zu bilden und für Kunst zu interessieren, als ein persönlicher
Bereich betrachtet, der nur begrenzt von seiner wirtschaftlichen Macht abhängen darf. Es ist deshalb
nicht verwunderlich, daß der gesamte Problemkomplex der digitalen Urheberrechte stark politisiert
ist. Viele Netzteilnehmer fordern, daß die Interessen der Informationsanbieter an einer optimalen
wirtschaftlichen Verwertung der Kunst hinter den Interessen des Publikums an einem bestmöglichen
Informationszugang zurücktreten müssen .
Bei näherer Betrachtung läßt sich das Problem der Vor- und eise kostenlose Software verteilen, dann mit dem technischen Support und der Schulung der
Mitarbeiter. Der Erfolg solcher Geschäftsstrategien scheint – jedenfalls auf den ersten Blick – gegen
die ökonomische Sinnhaftigkeit des Urheberrechts zu sprechen: Man könnte in dem Erfolg dieser
Geschäftskonzepte Beispiele dafür sehen, daß nicht die Kontrolle über das geistige Eigentum,
sondern dessen weitestmögliche ungehinderte Verbreitung zum maximalen wirtschaftlichen Erfolg des
Urhebers und der Informationsmittler führt. Demnach wäre die Errichtung einer Infrastruktur zur
Erzeugung künstlicher Knappheit im Internet selbst aus Sicht der Künstler und Informationsmittler
nachteilig – erst recht aus Sicht des Publikums.
Aber auch die Interessenlage des Publikums ist keineswegs so eindeutig, wie es auf den ersten Blick
scheint. Kurzfristige positive Folge einer Beseitigung des Urheberrechts wäre der ungehinderte
Zugang des Publikums zu allen existierenden Inhalten. Möglicherweise wäre aber die langfristige
negative Folge, daß bestimmte neue Inhalte nicht mehr geschaffen werden, weil ihre Herstellung ohne
künstliche Knappheit nicht mehr finanzierbar ist . Dem läßt sich entgegenhalten, daß
Publikumsfinanzierung ja schließlich nicht die einzige mögliche Finanzierungsform ist; die
Werbefinanzierung gewinnt in allen Massenmedien eine immer größere Bedeutung. Man muß sich
allerdings fragen, ob es bestimmte, vom Publikum gewünschte Inhalte gibt, die sich nicht als Umfeld
einer Werbebotschaft eignen und deshalb auch nicht auf diesem Wege finanziert werden können.
Außerdem ist keineswegs gesagt, daß das Werbefinanzierungsmodell ohne Urheberrecht auskommt.
Schließlich verkauft hier der Inhaltsproduzent dem Werbetreibenden das Recht, die Werbebotschaft
mit dem kommunikativen Inhalt zu verbinden. Das kann er nur, wenn als Einziger über dieses Recht
disponieren kann. Wenn jeder beliebige Dritte den kommunikativen Inhalt kopieren könnte, um ihn
mit einer anderen Werbebotschaft zu verbinden und so als Konkurrent des Inhaltsproduzent
aufzutreten, würde die Werbebranche vermutlich in weiten Teilen schwer geschädigt werden. Wer
viel Geld in die Entwicklung einer Werbekampagne steckt, wird verhindern wollen, daß die
Konkurrenz die besten Slogans oder die graphische Konzeption klaut. In vielen werbefinanzierten
Bereichen wie etwa dem Privatfernsehen läßt sich beobachten, daß der Markt für Rechte eine
immense Bedeutung erlangt hat – dies zwar nicht im Verhältnis zum Publikum, aber im Verhältnis der
konkurrierenden Inhaltsanbieter untereinander. Bei einer vollständigen Abschaffung des
Urheberrechts müßte das Publikum also jedenfalls auch auf einen Teil der werbefinanzierten Inhalte
verzichten. Da die Werbung immer zielgruppenspezifischer wird, ist es keineswegs selbstverständlich,
daß werbefinanzierte Inhalte für jeden - und nicht nur für eine ganz bestimmte kaufkräftige Zielgruppe
- verfügbar sind. Letztlich muß das Publikum den Preis für die Inhalte auch bei der
Werbefinanzierung bezahlen, und zwar als Aufschlag auf den Kaufpreis der beworbenen Produkte.
Es kann bei der Werbefinanzierung aber nicht mehr mit seiner Kaufkraft steuern, was für Inhalte
erstellt werden. Die Werbefinanzierung ist also keine Alternative, die entgeldliche Inhalte voll und
ganz ersetzen kann. Künstler und Publikum haben mehr Freiheit, wenn sie zwischen
werbefinanzierten und (unter Urheberrechtsschutz) als entgeldliche Produkte vermarkteten Inhalten
wählen können. Das ist aber nicht der einzige Gesichtspunkt, der dafür spricht, daß eine technische
Infrastruktur zur Erzeugung künstlicher Knappheit dem Publikum nicht nur schadet: Das Publikum
profitiert vom Urheberrecht auch insoweit, als es ihm durch die Verhinderung von Plagiaten die klare
Zuordnung eines bestimmten Werks zu einem bestimmten Autor ermöglicht. Das kann dann von
Bedeutung sein, wenn es um entscheidungsrelevante Fachinformationen geht, die verläßlich und
richtig sein müssen. Bei Kunst spielt diese Zuordnung eine geringere Rolle, wenn man einmal vom
Sammlermarkt absieht, auf dem die bloße Herkunft eines Kunstwerks eine wertbildende Eigenschaft
sein kann. Aber auch außerhalb des Sammlermarktes kann das Publikum ein ideelles Interesse daran
haben, zu wissen, ob ein bestimmtes Werk von einem bestimmten Künstler kommt, oder nicht .
Auch die Interessenlage der Künstler selbst ist keineswegs eindeutig. Auf den ersten Blick scheint es
selbstverständlich zu sein, daß ein Maximum an Urheberrechtsschutz in ihrem Interesse liegt, da das
Urheberrecht ja gerade bezweckt, die finanziellen und ideellen Interessen der Urheber zu sichern .
Jedoch muß gefragt werden, ob das Urheberrecht von Seiten der anderen Akteure – insbesondere
von Seiten der Zwischenhändler – benutzt werden kann, um den Künstler durch vertragliche
Vereinbarungen zu fesseln. Es sind Fallkonstellationen denkbar, in denen dem Künstler selbst eher an
der weitestmöglichen Verbreitung seiner Werke als an kurzfristigen finanziellen Einkünften gelegen ist,
da er sich einen größtmöglichen Bekanntheitsgrad erarbeiten will. Aber der Zwischenhändler, auf den
der Künstler zur Verbreitung seiner Werke angewiesen ist, wenn er diese Aufgabe nicht mit der
nötigen Professionalität selbst übernehmen kann, könnte ihm ein Finanzierungsmodell aufnötigen, das
hohe Preise für das Publikum und rigide Kontrolle des Informationsflusses vorsieht. Unter diesen
Umständen würde der Künstler zwar wegen des hohen Preises, den das Publikum zahlen muß,
relativ hohe Einnahmen pro Exemplar erhalten, aber wegen der hohen Zugangsschwelle nur ein
kleines Publikum erreichen und deshalb eher unbekannt bleiben und insgesamt auch nicht viel
verdienen. In derartigen Fallkonstellationen nützt die künstliche Knappheit digitaler Daten dem
Künstler nicht, sondern schadet ihm eher. Anstatt künstlerische Kreativität zu fördern, kann ein
überzogenes Urheberrechtsregime Kreativität möglicherweise auch im Keim ersticken.
Künstlerische Innovation kann aber nicht nur unter einem zu engmaschigen Kontrollsystem, sondern
umgekehrt auch unter einem Fehlen jeder Kontrollmöglichkeit leiden. Ein moderater Schutz der
Urheberrechte nützt nicht nur dem einzelnen Informationsanbieter, sondern auch dem Kunstmarkt
insgesamt: Wenn digitale Kunst aufgrund fehlender Durchsetzbarkeit des Urheberrechts beliebig
kopiert und weiterverbreitet werden kann, führt dies zu einer Überschwemmung des Marktes mit fast
oder ganz kostenlosen Werken. Das Publikum kann frei unter einer gewaltigen Bandbreite qualitativ
hochwertiger Kunst auswählen, ohne hierbei groß nachdenken zu müssen. Eine derartige beliebige
Verfügbarkeit von Kunst kann bewirken, daß diese ihren Wert in den Augen des Publikums verliert.
Wenn Kunst allgegenwärtig und kostenlos ist, dann kann das zu einer allgemeinen Reizüberflutung
führen. Wenn Kunst beliebig verfügbar ist, kann das dazu führen, daß sie nicht mehr ernst genommen
wird und daß das Publikum seine Bereitschaft verliert, sie bewußt auszuwählen und sich innerlich auf
sie einzustellen .
Ein Beispiel dafür, daß Kunst für ihren Erfolg ein gewisses Maß an kontrollierter Knappheit braucht,
ist das Internet selbst, das in seinem gegenwärtigen Zustand ja durchaus als ein globaler Feldversuch
zur Vermarktung beliebig vervielfältigbarer Kunst angesehen werden kann. Zwar hat der Vertrieb
von Büchern und CD`s über das Internet inzwischen beachtliche Dimensionen erreicht, es ist aber
auffällig, daß das Internet als Medium für Kunst selbst bislang keine Bedeutung erlangt hat, die von
der Reichweite her mit klassischen Massenmedien vergleichbar ist. Es ist in allererster Linie ein
Distributionskanal für materielle Datenträger, also Bücher und CD`s. Zwar gibt es zahlreiche
diesbezügliche Versuche, die sich in der Regel über Werbeeinnahmen finanzieren. Dennoch
bevorzugt das Publikum kostenpflichtige – aber deswegen auch sorgfältig selektierte - Inhalte
offenbar selbst dann, wenn es die ganze Informationsflut des Internets als kostenlose Alternative zur
Verfügung hat. Ein Überangebot kann einen Markt ebenso zerstören, wie zu strenge
Kontrollmechanismen. Und zerstört wird dabei nicht nur der Markt, sondern auch die Nachfrage
nach Kunst in ihrer außerökonomischen Komponente – also die Bereitschaft, zuzuhören und sich auf
etwas Fremdes einzulassen.
Diese Überlegungen lassen es plausibel erscheinen, daß es für den Kunstmarkt insgesamt am
förderlichsten wäre, wenn eine ausgewogene Balance zwischen freiem Informationsfluß und
kontrollierter Knappheit gefunden werden könnte. Eine derartige Balance zu finden ist deshalb
besonders schwer, weil jeder einzelne Informationsanbieter dafür der Versuchung widerstehen
müßte, seinen kurzfristigen Profit durch eine möglichst engmaschige Kontrollinfrastruktur zu
maximieren. Die Kontrollinfrastruktur wird allein von den Verlegern bzw. Informationsmittlern
entwickelt, das Publikum wirkt dabei ebensowenig mit, wie die Künstler. Deshalb ist zu befürchten,
daß die technische Infrastruktur zur Herstellung künstlicher Knappheit insoweit unausgewogen ist, als
sie nur eine maximale Knappheit zu implementieren versucht und das Interesse an einem gewissen
Maß an freiem Informationsfluß unberücksichtigt läßt . Das geltende Urheberrecht versucht, eine
ausgewogene Lösung zwischen wirtschaftlicher Verwertbarkeit und freier Zugänglichkeit von Kunst
zu finden. Die technische Infrastruktur hingegen droht allein den Aspekt der wirtschaftlichen
Verwertbarkeit zu berücksichtigen, das Interesse des Publikums an freier Zugänglichkeit könnte
dabei leicht in den Hintergrund gedrängt werden. Die Teile des geltenden Urheberrechts, die den
freien Informationsfluß sichern sollen, drohen von der technischen Infrastruktur nicht abgebildet zu
werden. Dies könnte auch in ökonomischer Hinsicht fatal sein: Die juristischen Schranken des
Urheberrechts gibt es nicht nur aus sozialen Erwägungen, ein gewisses Maß an freiem
Informationsfluß und ein großer Schatz an gemeinfreiem kulturellen Gut ist im Interesse
ökonomischer Nachhaltigkeit vernünftig. Kultur macht neugierig auf mehr Kultur, der gemeinfreie
Sprachschatz ist die Verständigungsgrundlage, ohne die urheberrechtlich geschützte Werke weder
geschaffen noch verstanden werden können. Wer den gemeinsamen Sprachschatz in proprietäre
Stücke aufteilt, verhält sich ähnlich wie ein Bauer, der sein Saatgut verkauft: Im Interesse kurzfristiger
Profitmaximierung handelt er langfristig unvernünftig.
Ausgewählte Literatur:
Steven E. Miller
Civilizing Cyberspace
1996
Sara Baase
A Gift of Fire – Social, Legal and Ethical Issues in Computing
1997
Felix Leinemann
Die Sozialbindung des „geistigen Eigentums“
1998
Deutscher Bundestag
Neue Medien und Urheberrecht - Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission "Neue Medien
in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft"
1998
Stefan Bechtold, Werner Möschel
Copyright-Management im Netz
MMR (Multimedia und Recht) 1998, 571ff.
Teilweise wird hierbei mit allzu griffigen, undifferenzierten Feindbildern argumentiert. Vgl. z. B. Miller (1996), S.
359ff.
vgl. die differenzierende und ausgewogene Darstellung bei Baase (1997), S. 165ff.
Ein Unix-Derivat
Vgl. zu der materiellen Interessenlage des Publikums im Urheberrecht Leinemann (1998), S. 163ff. Aus
volksswirtschaftlicher Sicht besteht die urheberrechtliche Problematik in dem Problem, daß ohne
urheberrechtlichen Schutz nur wenig neue Inhalte entstehen, mit urheberrechtlichem Schutz die Inhalte schlechter
zugänglich werden: Urheberrechtlicher Schutz verringert den „social welfare loss due to underproduction“ und
steigert gleichzeitig den „social welfare loss due to underutilisation“. Vgl. Deutscher Bundestag (1998), S. 20
Vgl. zu der ideellen Interessenlage des Publikums im Urheberrecht Leinemann (1998), S. 167ff.
Vgl. Leinemann (1998), S. 158ff.
Ein anschauliches Beispiel hierfür ist die Überschwemmung des Klassik-CD-Marktes mit Billigeditionen. Dies
wirkt sich nachteilig auf den Markt insgesamt aus.
Vgl. Baase (1997), S. 188