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Aufsatz Urheberrecht



Hier ist ein Aufsatz von mir, der im Fruehjahr in einem 
Kulturmanagement-Sammelband "Geld und Kunst - wer braucht wen?" erscheinen 
wird. Ich muss aber warnen: Es steht aber eigentlich nichts drin, was fuer 
diese Liste neu sein duerfte.

Falls jemand ihn trotzdem liest und Verbesserungsvorschlaege hat, bitte per 
Mail an mich, man kann noch ca. bis Ende Oktober Aenderungen an den Verlag 
schicken.

 
Nachhaltigkeit im Urheberrecht als Voraussetzung für ästhetischen und ökonomischen 
Erfolg von Kunst und Kultur im Internet

Während das Internet  in seinen ersten Jahren ein quasi urheberrechtsfreier Raum war, gewinnen die 
Kommunikationsvorgänge im Netz zunehmend an ökonomischer (und damit auch juristischer) 
Relevanz. Das Internet entwickelt sich rasant von einem Spielzeug für amerikanische Wissenschaftler 
und Computerfreaks zu dem globalen Massenmedium und dem globalen Marktplatz des 
einundzwanzigsten Jahrhunderts schlechthin. Im Zuge dieses geradezu explosionsartigen Wachstums 
verliert die Gemeinschaft der Netzteilnehmer ihre ursprüngliche Homogenität. Auch deshalb kommt 
es zu sozialen Konflikten im Netz. Diejenigen, welche das Internet schon länger nutzen, müssen die 
Erfahrung machen, daß liebgewonnene und scheinbar selbstverständliche Freiheiten in Frage gestellt 
werden. Dazu gehört auch die Freiheit, Kunstwerke, die man selbst schätzt, über das Netz anderen 
Interessierten zur Verfügung zu stellen. Das Urheberrecht schiebt sich – so scheint es jedenfalls – 
zwischen die Kunstliebhaber, die den Bekanntheitsgrad der von ihnen geschätzten Künstler dadurch 
vergrößern wollen, daß sie deren Werke untereinander austauschen. Das Internet erscheint vielen als 
das letzte Paradies der rein idealistisch motivierten Kommunikation, das nun geplündert und 
kommerzialisiert wird, indem ihm künstlich ein Urheberrechtsregime aufgezwungen wird, das seine 
Berechtigung allenfalls bei materiellen Informationsträgern wie Büchern oder Schallplatten hat. Die 
andere Seite sieht das scheinbar unkontrollierbare, amorphe Internet als Bedrohung für die Früchte 
ihrer Arbeit als Künstler oder Verleger. Das Thema „Urheberrecht im Internet“ ist also derzeit heftig 
umstritten. Dieser Text will den Versuch unternehmen, die verhärteten Fronten zwischen 
Urheberrechtsgegnern und –befürwortern ein kleines Stück weit aufzubrechen, und nach 
differenzierten Maßstäben für ein zukünftiges Wo und Wieviel des Urheberrechts jenseits dessen 
Verabsolutierung oder Dämonisierung zu fragen. 

Das Urheberrecht wird im Internet teilweise durch die Drohung mit Gerichtsprozessen, vor allem 
aber mittels technischer Kopierschutzmechanismen implementiert. Die SDMI-Initiative der 
Musikindustrie ist das derzeit bekannteste Beispiel hierfür. Primäre Aufgabe derartiger 
Kopierschutztechnologien ist es, die beliebige Vervielfältigung, Weiterbearbeitung und Verbreitung 
digitaler Daten zu verhindern. Es liegt deshalb auf der Hand, daß deren Entwicklung in allererster 
Linie von dem Vermarktungsinteresse der Informationsanbieter stimuliert wird. Im Interesse des 
Publikums scheint all dies nicht zu liegen: Dessen Handlungsfreiheit wird eingeschränkt, da es die 
digitalen Werke nicht mehr beliebig verändern oder weitergeben kann. Außerdem wird Wissen und 
Kommunikation in Form von digitalen Daten so zum entgeldlichen Produkt. Da bestmöglicher 
Informationszugang in zunehmendem Maß eine Voraussetzung für den beruflichen Erfolg ist, könnte 
eine derartige „Kapitalisierung der Geisteswelt“ dazu führen, daß sozial Schwachen die Möglichkeit 
genommen wird, ihre wirtschaftliche Lage durch eigene Anstrengung zu verbessern. Das erscheint 
deswegen besonders ungerecht, weil Information in digitaler Form ja an sich beliebig verfügbar ist 
und ihre Knappheit erst mit großem Aufwand künstlich hergestellt werden muß. Außerdem wird die 
Freiheit eines jeden Menschen, sich zu bilden und für Kunst zu interessieren, als ein persönlicher 
Bereich betrachtet, der nur begrenzt von seiner wirtschaftlichen Macht abhängen darf. Es ist deshalb 
nicht verwunderlich, daß der gesamte Problemkomplex der digitalen Urheberrechte stark politisiert 
ist. Viele Netzteilnehmer fordern, daß die Interessen der Informationsanbieter an einer optimalen 
wirtschaftlichen Verwertung der Kunst hinter den Interessen des Publikums an einem bestmöglichen 
Informationszugang zurücktreten müssen . 

Bei näherer Betrachtung läßt sich das Problem der Vor- und eise kostenlose Software verteilen, dann mit dem technischen Support und der Schulung der 
Mitarbeiter. Der Erfolg solcher Geschäftsstrategien scheint – jedenfalls auf den ersten Blick – gegen 
die ökonomische Sinnhaftigkeit des Urheberrechts zu sprechen: Man könnte in dem Erfolg dieser 
Geschäftskonzepte Beispiele dafür sehen, daß nicht die Kontrolle über das geistige Eigentum, 
sondern dessen weitestmögliche ungehinderte Verbreitung zum maximalen wirtschaftlichen Erfolg des 
Urhebers und der Informationsmittler führt. Demnach wäre die Errichtung einer Infrastruktur zur 
Erzeugung künstlicher Knappheit im Internet selbst aus Sicht der Künstler und Informationsmittler 
nachteilig – erst recht aus Sicht des Publikums.

Aber auch die Interessenlage des Publikums ist keineswegs so eindeutig, wie es auf den ersten Blick 
scheint. Kurzfristige positive Folge einer Beseitigung des Urheberrechts wäre der ungehinderte 
Zugang des Publikums zu allen existierenden Inhalten. Möglicherweise wäre aber die langfristige 
negative Folge, daß bestimmte neue Inhalte nicht mehr geschaffen werden, weil ihre Herstellung ohne 
künstliche Knappheit nicht mehr finanzierbar ist . Dem läßt sich entgegenhalten, daß 
Publikumsfinanzierung ja schließlich nicht die einzige mögliche Finanzierungsform ist; die 
Werbefinanzierung gewinnt in allen Massenmedien eine immer größere Bedeutung. Man muß sich 
allerdings fragen, ob es bestimmte, vom Publikum gewünschte Inhalte gibt, die sich nicht als Umfeld 
einer Werbebotschaft eignen und deshalb auch nicht auf diesem Wege finanziert werden können. 
Außerdem ist keineswegs gesagt, daß das Werbefinanzierungsmodell ohne Urheberrecht auskommt. 
Schließlich verkauft hier der Inhaltsproduzent dem Werbetreibenden das Recht, die Werbebotschaft 
mit dem kommunikativen Inhalt zu verbinden. Das kann er nur, wenn als Einziger über dieses Recht 
disponieren kann. Wenn jeder beliebige Dritte den kommunikativen Inhalt kopieren könnte, um ihn 
mit einer anderen Werbebotschaft zu verbinden und so als Konkurrent des Inhaltsproduzent 
aufzutreten, würde die Werbebranche vermutlich in weiten Teilen schwer geschädigt werden. Wer 
viel Geld in die Entwicklung einer Werbekampagne steckt, wird verhindern wollen, daß die 
Konkurrenz die besten Slogans oder die graphische Konzeption klaut. In vielen werbefinanzierten 
Bereichen wie etwa dem Privatfernsehen läßt sich beobachten, daß der Markt für Rechte eine 
immense Bedeutung erlangt hat – dies zwar nicht im Verhältnis zum Publikum, aber im Verhältnis der 
konkurrierenden Inhaltsanbieter untereinander. Bei einer vollständigen Abschaffung des 
Urheberrechts müßte das Publikum also jedenfalls auch auf einen Teil der werbefinanzierten Inhalte 
verzichten. Da die Werbung immer zielgruppenspezifischer wird, ist es keineswegs selbstverständlich, 
daß werbefinanzierte Inhalte für jeden - und nicht nur für eine ganz bestimmte kaufkräftige Zielgruppe 
- verfügbar sind. Letztlich muß das Publikum den Preis für die Inhalte auch bei der 
Werbefinanzierung bezahlen, und zwar als Aufschlag auf den Kaufpreis der beworbenen Produkte. 
Es kann bei der Werbefinanzierung aber nicht mehr mit seiner Kaufkraft steuern, was für Inhalte 
erstellt werden. Die Werbefinanzierung ist also keine Alternative, die entgeldliche Inhalte voll und 
ganz ersetzen kann. Künstler und Publikum haben mehr Freiheit, wenn sie zwischen 
werbefinanzierten und (unter Urheberrechtsschutz) als entgeldliche Produkte vermarkteten Inhalten 
wählen können. Das ist aber nicht der einzige Gesichtspunkt, der dafür spricht, daß eine technische 
Infrastruktur zur Erzeugung künstlicher Knappheit dem Publikum nicht nur schadet: Das Publikum 
profitiert vom Urheberrecht auch insoweit, als es ihm durch die Verhinderung von Plagiaten die klare 
Zuordnung eines bestimmten Werks zu einem bestimmten Autor ermöglicht. Das kann dann von 
Bedeutung sein, wenn es um entscheidungsrelevante Fachinformationen geht, die verläßlich und 
richtig sein müssen. Bei Kunst spielt diese Zuordnung eine geringere Rolle, wenn man einmal vom 
Sammlermarkt absieht, auf dem die bloße Herkunft eines Kunstwerks eine wertbildende Eigenschaft 
sein kann. Aber auch außerhalb des Sammlermarktes kann das Publikum ein ideelles Interesse daran 
haben, zu wissen, ob ein bestimmtes Werk von einem bestimmten Künstler kommt, oder nicht .

Auch die Interessenlage der Künstler selbst ist keineswegs eindeutig. Auf den ersten Blick scheint es 
selbstverständlich zu sein, daß ein Maximum an Urheberrechtsschutz in ihrem Interesse liegt, da das 
Urheberrecht ja gerade bezweckt, die finanziellen und ideellen Interessen der Urheber zu sichern . 
Jedoch muß gefragt werden, ob das Urheberrecht von Seiten der anderen Akteure – insbesondere 
von Seiten der Zwischenhändler – benutzt werden kann, um den Künstler durch vertragliche 
Vereinbarungen zu fesseln. Es sind Fallkonstellationen denkbar, in denen dem Künstler selbst eher an 
der weitestmöglichen Verbreitung seiner Werke als an kurzfristigen finanziellen Einkünften gelegen ist, 
da er sich einen größtmöglichen Bekanntheitsgrad erarbeiten will. Aber der Zwischenhändler, auf den 
der Künstler zur Verbreitung seiner Werke angewiesen ist, wenn er diese Aufgabe nicht mit der 
nötigen Professionalität selbst übernehmen kann, könnte ihm ein Finanzierungsmodell aufnötigen, das 
hohe Preise für das Publikum und rigide Kontrolle des Informationsflusses vorsieht. Unter diesen 
Umständen würde der Künstler zwar wegen des hohen Preises, den das Publikum zahlen muß, 
relativ hohe Einnahmen pro Exemplar erhalten, aber wegen der hohen Zugangsschwelle nur ein 
kleines Publikum erreichen und deshalb eher unbekannt bleiben und insgesamt auch nicht viel 
verdienen. In derartigen Fallkonstellationen nützt die künstliche Knappheit digitaler Daten dem 
Künstler nicht, sondern schadet ihm eher. Anstatt künstlerische Kreativität zu fördern, kann ein 
überzogenes Urheberrechtsregime Kreativität möglicherweise auch im Keim ersticken.

Künstlerische Innovation kann aber nicht nur unter einem zu engmaschigen Kontrollsystem, sondern 
umgekehrt auch unter einem Fehlen jeder Kontrollmöglichkeit leiden. Ein moderater Schutz der 
Urheberrechte nützt nicht nur dem einzelnen Informationsanbieter, sondern auch dem Kunstmarkt 
insgesamt: Wenn digitale Kunst aufgrund fehlender Durchsetzbarkeit des Urheberrechts beliebig 
kopiert und weiterverbreitet werden kann, führt dies zu einer Überschwemmung des Marktes mit fast 
oder ganz kostenlosen Werken. Das Publikum kann frei unter einer gewaltigen Bandbreite qualitativ 
hochwertiger Kunst auswählen, ohne hierbei groß nachdenken zu müssen. Eine derartige beliebige 
Verfügbarkeit von Kunst kann bewirken, daß diese ihren Wert in den Augen des Publikums verliert. 
Wenn Kunst allgegenwärtig und kostenlos ist, dann kann das zu einer allgemeinen Reizüberflutung 
führen. Wenn Kunst beliebig verfügbar ist, kann das dazu führen, daß sie nicht mehr ernst genommen 
wird und daß das Publikum seine Bereitschaft verliert, sie bewußt auszuwählen und sich innerlich auf 
sie einzustellen .  

Ein Beispiel dafür, daß Kunst für ihren Erfolg ein gewisses Maß an kontrollierter Knappheit braucht, 
ist das Internet selbst, das in seinem gegenwärtigen Zustand ja durchaus als ein globaler Feldversuch 
zur Vermarktung beliebig vervielfältigbarer Kunst angesehen werden kann. Zwar hat der Vertrieb 
von Büchern und CD`s über das Internet inzwischen beachtliche Dimensionen erreicht, es ist aber 
auffällig, daß das Internet als Medium für Kunst selbst bislang keine Bedeutung erlangt hat, die von 
der Reichweite her mit klassischen Massenmedien vergleichbar ist. Es ist in allererster Linie ein 
Distributionskanal für materielle Datenträger, also Bücher und CD`s. Zwar gibt es zahlreiche 
diesbezügliche Versuche, die sich in der Regel über Werbeeinnahmen finanzieren. Dennoch 
bevorzugt das Publikum kostenpflichtige – aber deswegen auch sorgfältig selektierte - Inhalte 
offenbar selbst dann, wenn es die ganze Informationsflut des Internets als kostenlose Alternative zur 
Verfügung hat. Ein Überangebot kann einen Markt ebenso zerstören, wie zu strenge 
Kontrollmechanismen. Und zerstört wird dabei nicht nur der Markt, sondern auch die Nachfrage 
nach Kunst in ihrer außerökonomischen Komponente – also die Bereitschaft, zuzuhören und sich auf 
etwas Fremdes einzulassen.

Diese Überlegungen lassen es plausibel erscheinen, daß es für den Kunstmarkt insgesamt am 
förderlichsten wäre, wenn eine ausgewogene Balance zwischen freiem Informationsfluß und 
kontrollierter Knappheit gefunden werden könnte. Eine derartige Balance zu finden ist deshalb 
besonders schwer, weil jeder einzelne Informationsanbieter dafür der Versuchung widerstehen 
müßte, seinen kurzfristigen Profit durch eine möglichst engmaschige Kontrollinfrastruktur zu 
maximieren. Die Kontrollinfrastruktur wird allein von den Verlegern bzw. Informationsmittlern 
entwickelt, das Publikum wirkt dabei ebensowenig mit, wie die Künstler. Deshalb ist zu befürchten, 
daß die technische Infrastruktur zur Herstellung künstlicher Knappheit insoweit unausgewogen ist, als 
sie nur eine maximale Knappheit zu implementieren versucht und das Interesse an einem gewissen 
Maß an freiem Informationsfluß unberücksichtigt läßt . Das geltende Urheberrecht versucht, eine 
ausgewogene Lösung zwischen wirtschaftlicher Verwertbarkeit und freier Zugänglichkeit von Kunst 
zu finden. Die technische Infrastruktur hingegen droht allein den Aspekt der wirtschaftlichen 
Verwertbarkeit zu berücksichtigen, das Interesse des Publikums an freier Zugänglichkeit könnte 
dabei leicht in den Hintergrund gedrängt werden. Die Teile des geltenden Urheberrechts, die den 
freien Informationsfluß sichern sollen, drohen von der technischen Infrastruktur nicht abgebildet zu 
werden. Dies könnte auch in ökonomischer Hinsicht fatal sein: Die juristischen Schranken des 
Urheberrechts gibt es nicht nur aus sozialen Erwägungen, ein gewisses Maß an freiem 
Informationsfluß und ein großer Schatz an gemeinfreiem kulturellen Gut ist im Interesse 
ökonomischer Nachhaltigkeit vernünftig. Kultur macht neugierig auf mehr Kultur, der gemeinfreie 
Sprachschatz ist die Verständigungsgrundlage, ohne die urheberrechtlich geschützte Werke weder 
geschaffen noch verstanden werden können. Wer den gemeinsamen Sprachschatz in proprietäre 
Stücke aufteilt, verhält sich ähnlich wie ein Bauer, der sein Saatgut verkauft: Im Interesse kurzfristiger 
Profitmaximierung handelt er langfristig unvernünftig.

Ausgewählte Literatur:

Steven E. Miller
Civilizing Cyberspace
1996

Sara Baase 
A Gift of Fire – Social, Legal and Ethical Issues in Computing
1997

Felix Leinemann
Die Sozialbindung des „geistigen Eigentums“
1998

Deutscher Bundestag
Neue Medien und Urheberrecht - Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission "Neue Medien 
in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft"
1998

Stefan Bechtold, Werner Möschel
Copyright-Management im Netz
MMR (Multimedia und Recht) 1998, 571ff.
  Teilweise wird hierbei mit allzu griffigen, undifferenzierten Feindbildern argumentiert. Vgl. z. B. Miller (1996), S. 
359ff.
  vgl. die differenzierende und ausgewogene Darstellung bei Baase (1997), S. 165ff.
  Ein Unix-Derivat
  Vgl. zu der materiellen Interessenlage des Publikums im Urheberrecht Leinemann (1998), S. 163ff. Aus 
volksswirtschaftlicher Sicht besteht die urheberrechtliche Problematik in dem Problem, daß ohne 
urheberrechtlichen Schutz nur wenig neue Inhalte entstehen, mit urheberrechtlichem Schutz die Inhalte schlechter 
zugänglich werden: Urheberrechtlicher Schutz verringert den „social welfare loss due to underproduction“ und 
steigert gleichzeitig den „social welfare loss due to underutilisation“. Vgl. Deutscher Bundestag (1998), S. 20
  Vgl. zu der ideellen Interessenlage des Publikums im Urheberrecht Leinemann (1998), S. 167ff.
  Vgl. Leinemann (1998), S. 158ff.
  Ein anschauliches Beispiel hierfür ist die Überschwemmung des Klassik-CD-Marktes mit Billigeditionen. Dies 
wirkt sich nachteilig auf den Markt insgesamt aus.
  Vgl. Baase (1997), S. 188