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Re: Wettbewerbswidrige Meta-Tags



On Wed, Sep 22, 1999 at 09:55:27AM +0100, Markus Wiese wrote:
> http://www.akademie.de/news/langtext.html?id=2520
> 
> Die Verwendung von Firmennamen oder Namensbestandteilen von
> konkurrierenden Unternehmen in Meta-Tags kann

"kann".
Genannt wird als Beispiel, dass auf der Website von Coca Cola
"Pepsi" auftaucht.
Im konkreten Fall ging es IMO insofern um die Verwendung des Namens
"Andre" und "Huesken" als Metatags und nicht um die Verwendung von
"galerie" und "histoire".

> Markenrechte verletzen und eine wettbewerbswidrige Rufausbeutung oder
> Verwechslungsgefahr begründen. 
> 
> 
> Vor wenigen Tagen hatte sich das Landgericht Hamburg mit der Frage der
> Wettbewerbswidrigkeit von Meta-Tags zu befassen.
> 
> [...]
> 
> Entscheidung des Landgerichtes Hamburg:
> http://www.online-recht.de/vorent.html?LGHamburg990913

"Dagegen" spricht das gegen "Playboy" gefaellte US-Urteil mit
der Begruendung, Playboy gehoere zum allgemeinen Sprachgebrauch
und eine Website mit kleidersparenden Bildangeboten koenne die
Bezeichnung "Playboy" in ihre Such-Tags aufnehmen.
wau
-- 
Zensurvorwurf gegen Europaparlament - Der Zentralverband der dt. Werbe-
wirtschaft aeussert in Schreiben an alle EU-Parlamentarier die Ansicht,
der Zwang zum Abdruck von Kraftstoffverbrauch auf KFZ-Anzeigen in gut
lesbarer Groesse waere ein "Zensureingriff" (woertl.). Heilix Blechle!