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Re: [FYI] (Fwd) [NETLAW-L] Glücksspiel-Gehilfe und § 5 Abs.2 TDG



>>eines deutschen Domain-Name-Provider, der seine Dienste im Inland
>>zugunsten eines ausländischen Glückspielbetreibers erbracht hatte:
>>
>>                http://www.kkk.de/lghh980916.htm
>
>Der soll froh sein, dass er nicht ins Gefangnus muss.

Kommt Ron Sommer dann auch ins Gefängnis, wenn die Telekom später
mal .com-Domains registriert?