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Re: Überlegungen zum Bertelsmann-Memorandum und PICS



On Tue, Sep 28, 1999 at 10:59:48AM +0100, Heiko Recktenwald wrote:
...
> Wenn irgendwelche Internetgewaltigen Dich weghaben wollen, dann
> transportieren sie einfach Deine Paeckchen nicht weiter, ausserdem sind es

Gegenmacht.
1984 haben es sich Banken erlauben koennen, auf den Btx-Terminals
in den Banken das kostenlose Btx-Informationsangebot des CCC zu
sperren. 1999 geht das nicht mehr so einfach bei Internet mit der
Sperrung des CCC-Angebots.

> Private, die an die Grundrechte NICHT gebunden sind, ausserdem gelten die

Genau. Die damalige Begruendung der Banken lautete, es handele sich um
"privat-oeffentliche Btx-Geraete", also private Geraete, die in den
Firmenraeumen oeffentlich zugaenglich sind. Und da kann der Raumgewaltige
sperren, was er will.

...
> >Aber wie ist das mit den Parabolantennen eigentlich, wenn eine
> >Eigentümergemeinschaft (Haus mit mehreren Eigentumswohnungen) festlegt,
> >dass keine Antennen zulässig sind, aber ein Eigentümer doch eine will,
> >oder wenn das in eine Hausordnung aufgenommen wird, alle Mietparteien sich
> >daran halten, aber eine Mietpartei unbedingt Astra haben möchte ? ;-)
> 
> Im Mietrecht, das ist staatlich, muss der Vermieter Dich verklagen, wenn
> ihn etwas auf Deinem Balkon stoert. Dass Dein Balkon den Vermieter

Es ist komplexer, wenn man keinen Balkon hat, sondern eine Schuessel
vor dem Fenster anbringt (auch Glas daempft die HF, bei metallisch
bedampftem Thermoglas geht garnix). Da geht es dann um Loch in Wand bohren
usw. in Abwaegen zum Grundrecht (Journalisten und Auslaender haben dabei
mehr Grundrechte als gewoehnliche Deutsche).

> ueberhaupt etwas angeht, ist wohl eine deutsche Besonderheit, jedenfalls
> ruft das in England grosse Verwunderung hervor. Und Informationsfreiheit
> gibts eh nur eingeschraenkt, wenn da schon ein Kabel liegt, interessiert es
> keinen Richter, dass da nur Schrott drauf ist und Du vielleicht etwas
> besonderes willst. Ja, so ist das leider.

Das ist unzutreffend.
Als Journalist habe ich das Anrecht auf mehr als im Kabel (zB Bloomberg
usw). Das gilt entsprechend fuer einen Auslaender, der "seine" Sender
nicht im Kabel hat. Kurzfassung: Wenn Kurde, dann darfst Du MED-TV.

wau