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Re: Totgesagte leben länger: Perkeo.



So genau war auch die Aussage von einem Vertreter von 
Europol beim Content-Summit. Der sagte, auch wenn es Mist 
ist, kann man damit jedenfalls den bekannten Mist erst mal 
rausschmeissen. Ich geriet in heftigen, aber konstruktiven 
Streit mit ihm. Das Fernmeldegeheimnis spielt bei Dingen 
wie Kinderpornographie eine untergeordnete Rolle. Es ist 
in diesem Bereich überwindbar. Ob aber ein upstream-filtering 
mit der Verfassung vereinbar ist, ist hier fraglich, weil 
hier tatsächlich Vorzensur -also das, was laut Verfassung 
nicht stattfindet- vorliegt. 
Ich habe ihm vorgeschlagen, PERKEO als open-source freizugeben, 
dann würde es auch benutzt werden. Es tauge allenfalls als 
Warnlampe. Dann muss jemand draufschauen. Keinesfalls anwendbar 
ist es meiner Lesart nach im Zusammenhang mit Individual-
kommunikation ohne richterliche Anordnung. Aber das sind 
Probleme, die wir offen diskutieren sollten.
Jedenfalls läuft beim BKA ständig eine Suchmaschine mit 
angeschlossenem PERKEO. Dazu gab es beim EDV-Gerichtstag 
einen Arbeitskreis. Der Vertreter des BKA wollte auch dann 
aktiv werden, wenn Inhalte ausserhalb Deutschlands betroffen 
sind. Der ebenfalls anwesende Vertrerter einer Schwerpunkt-
abteilung der Staatsanwaltschaft in NRW relativierte das. Er 
hat einen -meiner Ansicht nach- gangbaren Weg in diesem 
schwierigen Feld gefunden. Lutz war ja auch da.... :-))
Er hat einfach die Definition des Erfolgsortes vernünftig 
eingeschränkt und das Weltrechtsprinzip in den Erfolgsort 
mit einbezogen. Damit werden alle weltweit zu verfolgenden 
Delikte (par. 6 StGB). Wenn es ausserhalb liege, könnte 
allenfalls ein Hinweis an die zuständige Behörde im Ausland 
erfolgen. Insoweit der Fall einen Auslandsbezug hat, gilt in 
Deutschland auch das Opportunitätsprinzip, d.h. sie müssen! 
nicht unbedingt verfolgen. Bei Inlandstaten dagegen müssen! sie 
verfolgen....
Man sollte also den Sinn von PERKEO oder ähnlicher Systeme von 
ihrem konkreten Einsatz oder dem konkreten Marketing trennen.
Es geht auch nicht um Rating und Filtering im Koehntopp'schen 
Sinne.... Das ist im Moment ein Entwicklungsprozess an dem 
sich FITUG sicherlich mit seiner Expertise beteiligen sollte.

Gruss

Rigo 
 
On Wed, Sep 29, 1999 at 11:14:01PM +0200, Thomas Roessler wrote:
> Ich bin eben zufällig beim Zappen über Stern-TV gestolpert.  Da
> waren Jauch und ein Herr von einer Kinderschutzorganisation zu
> sehen, die über Kinderpornographie im Internet sprachen.  Der
> Kinderschützer stellte denn auch Perkeo vor, das seiner Meinung nach
> von möglichst allen Providern eingesetzt werden solle.  Ein kleiner
> Provider in Münster tue das auch, sehr erfolgreich.  Sogar die
> Meldung ans BKA wickle Perkeo automatisch ab, "sozusagen per
> E-Mail", was auch immer das nu wieder heißen soll.
> 
> Die Erklärung der Funktionsweise war: "Arbeitet wie ein
> Virenscanner."
> 
> Herübergebracht wurde, daß man mit Perkeo die Anbieter und
> Konsumenten von Internet-Kinderpornos effektiv erwischen könne.
> Jauch verstieg sich gar zu der (unwidersprochenen) Aussage, damit
> könne man dann ja praktisch das Netz "in wenigen Minuten" scannen.
> Die Provider hätten eine moralische Verpflichtung, diese Software zu
> installieren und laufen zu lassen.
>