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Re: Totgesagte leben länger: Perkeo.
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: Totgesagte leben länger: Perkeo.
- From: Rigo Wenning <rigo@fitug.de>
- Date: Fri, 1 Oct 1999 09:49:26 +0200
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <19990929231400.A26979@sobolev.rhein.de>; from Thomas Roessler on Wed, Sep 29, 1999 at 11:14:01PM +0200
- References: <19990929231400.A26979@sobolev.rhein.de>
- Sender: owner-debate@fitug.de
So genau war auch die Aussage von einem Vertreter von
Europol beim Content-Summit. Der sagte, auch wenn es Mist
ist, kann man damit jedenfalls den bekannten Mist erst mal
rausschmeissen. Ich geriet in heftigen, aber konstruktiven
Streit mit ihm. Das Fernmeldegeheimnis spielt bei Dingen
wie Kinderpornographie eine untergeordnete Rolle. Es ist
in diesem Bereich überwindbar. Ob aber ein upstream-filtering
mit der Verfassung vereinbar ist, ist hier fraglich, weil
hier tatsächlich Vorzensur -also das, was laut Verfassung
nicht stattfindet- vorliegt.
Ich habe ihm vorgeschlagen, PERKEO als open-source freizugeben,
dann würde es auch benutzt werden. Es tauge allenfalls als
Warnlampe. Dann muss jemand draufschauen. Keinesfalls anwendbar
ist es meiner Lesart nach im Zusammenhang mit Individual-
kommunikation ohne richterliche Anordnung. Aber das sind
Probleme, die wir offen diskutieren sollten.
Jedenfalls läuft beim BKA ständig eine Suchmaschine mit
angeschlossenem PERKEO. Dazu gab es beim EDV-Gerichtstag
einen Arbeitskreis. Der Vertreter des BKA wollte auch dann
aktiv werden, wenn Inhalte ausserhalb Deutschlands betroffen
sind. Der ebenfalls anwesende Vertrerter einer Schwerpunkt-
abteilung der Staatsanwaltschaft in NRW relativierte das. Er
hat einen -meiner Ansicht nach- gangbaren Weg in diesem
schwierigen Feld gefunden. Lutz war ja auch da.... :-))
Er hat einfach die Definition des Erfolgsortes vernünftig
eingeschränkt und das Weltrechtsprinzip in den Erfolgsort
mit einbezogen. Damit werden alle weltweit zu verfolgenden
Delikte (par. 6 StGB). Wenn es ausserhalb liege, könnte
allenfalls ein Hinweis an die zuständige Behörde im Ausland
erfolgen. Insoweit der Fall einen Auslandsbezug hat, gilt in
Deutschland auch das Opportunitätsprinzip, d.h. sie müssen!
nicht unbedingt verfolgen. Bei Inlandstaten dagegen müssen! sie
verfolgen....
Man sollte also den Sinn von PERKEO oder ähnlicher Systeme von
ihrem konkreten Einsatz oder dem konkreten Marketing trennen.
Es geht auch nicht um Rating und Filtering im Koehntopp'schen
Sinne.... Das ist im Moment ein Entwicklungsprozess an dem
sich FITUG sicherlich mit seiner Expertise beteiligen sollte.
Gruss
Rigo
On Wed, Sep 29, 1999 at 11:14:01PM +0200, Thomas Roessler wrote:
> Ich bin eben zufällig beim Zappen über Stern-TV gestolpert. Da
> waren Jauch und ein Herr von einer Kinderschutzorganisation zu
> sehen, die über Kinderpornographie im Internet sprachen. Der
> Kinderschützer stellte denn auch Perkeo vor, das seiner Meinung nach
> von möglichst allen Providern eingesetzt werden solle. Ein kleiner
> Provider in Münster tue das auch, sehr erfolgreich. Sogar die
> Meldung ans BKA wickle Perkeo automatisch ab, "sozusagen per
> E-Mail", was auch immer das nu wieder heißen soll.
>
> Die Erklärung der Funktionsweise war: "Arbeitet wie ein
> Virenscanner."
>
> Herübergebracht wurde, daß man mit Perkeo die Anbieter und
> Konsumenten von Internet-Kinderpornos effektiv erwischen könne.
> Jauch verstieg sich gar zu der (unwidersprochenen) Aussage, damit
> könne man dann ja praktisch das Netz "in wenigen Minuten" scannen.
> Die Provider hätten eine moralische Verpflichtung, diese Software zu
> installieren und laufen zu lassen.
>