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Re: Totgesagte leben länger: Perkeo.



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At 16:41 03.10.99 +0200, you wrote:

>> Juristen in Gummersbach waren sich einig, daß das BKA mit der
>> anlaßunabhängigen Recherche *außerhalb* ihres per Verfassung
>> definierten Auftages handeln (sozusagen auf eigene Faust).
>
>Für welche Definition von "einig"?  Hältst Du es nicht für möglich,
>daß einige der dort Anwesenden schlicht keine Lust mehr hatten, mit
>dem nahezu ununterbrochenen Redeschwall eines der dort anwesenden
>Juristen zu konkurrieren?

das ist schon möglich; gleichwohl hatte ich den Eindruck, daß es kein
ernsthaftes Gegenargument für die festgestellte Verfassungswidrigkeit
des BKA-Handlens, nämlich der anlaßunabhängigen Recherche nach
Kinderpornographie im Internet gab, eher schon die Einschätzung, dies
(-er fehlende Auftrag) sei nicht so wichtig, eher ein
Nebenkriegsschauplatz. Und genau da wiederspreche ich ganz
entschieden: wenn wir (der Staat SIND wir) erst mal akzeptieren, dass
der Zweck die Mittel heiligt, dann ist dies schlicht das Ende der
Rechtsstaatlichkeit.

Man kann dies wollen, sollte die Konsequenzen dann aber offen
ansprechen und nicht so tun, als diente solche Praxis der Sicherung
des Rechtsfriedens.

>Es mag zwar tatsächlich so sein, daß es nach sittenstrenger
>akademischer Rechtsdeutung nicht vom Auftrag des BKA gedeckt ist,
>wenn die dortigen Beamten öffentlich zugängliche Informationsquellen
>auswerten und u.U. gegen Straftäter ermitteln, die Äußerungsdelikte
>begehen.

ich (als juristischer Laie) kenne weder eine sittenstrenge, noch eine
akademische Rechtsdeutung, sondern nur eine legalistische. Alles
andere hat der Gesetzgeber vorher (hoffentlich) inhaliert und
durchgekaut BEVOR er ein Gesetz, eine Ermächtigungsgrundlage etc.
machte. Glaubt "man", wir, die Mehrheit unserer Abgeordneten, daß eine
Korrektur erforderlich ist...fein: dann gibt es ein eben neues Gesetz.
Aber so durch die Hintertür, nach dem Motto "abere wir wollen doch nur
Euer Bestes" ist unstatthaft und deshalb so gefährlich, weil die
Grenzen dann nur noch in der beliebigen Ausdeutung des Handlenden
bestehen! Es hat einen guten Grund, warum in diesem Staat
Gewaltenteilung herrscht.

>Ich möchte aber trotzdem meine schon in GM gestellte Frage
>wiederholen: Darf das BKA Zeitung lesen? 

im Internet und Anlasßunabhängig: Nein.

> Wenn es das nicht darf:
>_Sollte_ es das nicht dürfen?

Meiner Meinung nach sollte es das dürfen!! Wenn also die Mehrheit
meiner Meinung ist sollte es kein Problem sein, den Auftrag des BKA zu
erweitern. Ohne diesen Auftrag sind wir schneller in einem
Polizeistaat, als uns lieb ist.

> _Warum_ in Gottes Namen sollen derart
>leicht zentralisierbare Aktivitäten auf Ebene der Länder jeweils
>einzeln erledigt werden?  

Weil ich keinen Staat im Staate will, der sich sein Recht einfach
nimmt!

>Und schließlich: Welcher Bürger wird in
>seinen Rechten beeinträchtigt, wenn das BKA Zeitung liest?

jeder Bürger, der die Verfassung ernst nimmt. Selbiges gilt für den
BND, der anfängt Inlandsaufklärung zu betreiben.

Schönen Gruß            Horst-Walter



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