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Re: Totgesagte leben länger: Perkeo.




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Sierk Hamann <hamann@jura.uni-tuebingen.de>
An: Rigo Wenning <rigo@fitug.de>; Christoph Arnold <christoph.arnold@gmx.de>
Cc: debate@fitug.de <debate@fitug.de>
Datum: Mittwoch, 6. Oktober 1999 09:08
Betreff: Re: Totgesagte leben länger: Perkeo.



>Rigo Wenning schrieb:

> >Du weisst genauso wie ich (oder nicht?), dass die alle Hilfsbeamte
> >der StA sind, also die Unterscheidung nicht zieht.
>Muß ich nochmal grübeln....


*schnippel*

Lieber Sierk,

Sehr scharfsinnig, was Du schreibst. Verstehe ich Deine Argumentation richtig:
- wir reden nur von präventiver Tätigkeit der Polizeibehörden
- offen dürfen sie gucken und machen, das ist von der Aufgabenzuweisung gedeckt.
- verdeckt dürfen sie nicht so einfach, denn nach der Rspr des BVerfG hat der Bürger u.a. ein Recht darauf zu erfahren, was der Staat mit seinen Daten macht.

Äh, das ist für mich noch keine logische Kette... Also nochmal:
- wenn sie heimlich gucken, z.B. im Internet, brauchen sie eine Befugnisnorm (beim Rep haben  wir das immer so schön griffig als EGL abgekürzt). Aber nur, wenn's und weil's wesentlich ist. (BVerfG) Wesentlich ist es vor allem dann, wenn es an die Nieren, sprich Grundrechte geht.
- das Grundrecht, in das hier eingegriffen wird, wäre das Recht auf info. Selbstbest.
- dieses Grundrecht ist tangiert, wenn der Staat Daten erhebt, speichert, verarbeitet.
- einen schimpflichen Eingriff haben wir insbesondere, wenn er dies so tut, dass der Bürger nichts davon weiß und folglich auch z.B. nicht auf dem Rechtsweg dagegen vorgehen kann.

Uff, jetzt habe ich es glaube ich. Ja, das überzeugt jetzt auch mich ;-)
Habe ich Dich richtig verstanden?

Ciao, Otfried