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Re: Wie haetten wirs denn gern ?



On Wed, Oct 13, 1999 at 09:40:42AM +0200, Thomas Roessler wrote:
> On 1999-10-12 18:17:48 +0200, Wau Holland wrote:
> 
> > Denn durch AGB werden derzeit derartige internationalen Rechte
> > ausgeschlossen. Konkret habe ich das in den AGB von Leo Kirch
> > bez. Pay-TV erlebt, wo die Geltung des internationalen
> > UN-Kaufrechts ausdruecklich ausgeschlossen wurde.
> 
> Ich habe bisher nur wenige grenzüberschreitende AGBs gesehen, in
> denen das _nicht_ ausgeschlossen wird.

Genau das ist das spannende: es gibt internationales UN-Kaufrecht
und es wird von VERKAEUFER-Seite ausgeschlossen.

Bei Mietvertraegen ist mir als Mieter der muendliche der liebste,
denn dann gilt BGB.
Denn die von Vermietern vorgelegten Vertraege enthalten alle boese
Fallen zu deren Vorteil.

Aehnlich erscheint mir das bei derartigen Vertraegen:
das internationale UN-Kaufrecht scheint bemueht zu sein,
die Interessen beider Partner zu vertreten und deshalb
schliessen es Anbieter zu ihren Gunsten aus.

Wo kriege ich mehr Infos dazu?
Wer hat damit Erfahrung?
wau