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Re: AW: Zweckveranlasser....



Hi,

> Die Post nimmt den Zustellungswunsch des Versenders zur Kenntnis
> (kassiert das Porto) und beginnt dann mit der Zustellung. Hierzu
> sieht sie zuerst in der Liste nach, entdeckt (u.a.) meine Adresse
> und wirft den Umschlag in die Muelltonne (=> korrekt zugestellt,
> da die Sendung sich exakt an dem Ort befindet, wo ich (Empfaenger)
> sie wuensche => Porto durfte kassiert werden).

Ich weiss nicht genau, welcher Grundlage das Rechtsgeschaeft
Post<->Versender entspricht.
Sollte das Porto jedoch fuer die Auslieferung gezahlt werden, so kann
man eine bezahlte Sendung nicht einfach in den Papierkorb der
Postfiliale wandern lassen.
Korrekt zugestellt wuerde heissen: An den Adressaten.

Wenn ich eine Sendung eines bestimmten Absenders nicht wuensche, so
muss ich es DIESEM mitteilen.
Denn die Post tut nur ihre Pflicht. Sie MUSS die Sendung befoerdern.

Gruss,

Matthias