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[FYI] GEMA: Prozesswelle?



http://www3.newsaktuell.de/4d.acgi$getstory?117704

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Gema will Gebühr für CD-Brenner erheben / "ComputerPartner": 
Verfahren gegen Hewlett-Packard eingeleitet / Bei erfolgreicher Klage 
der Gema rollt Prozesswelle auf Hersteller von CD-Brennern zu  



München (ots) - Die Tatsache, dass sich mit Hilfe handelsüblicher CD-
Brenner für PCs nicht nur Daten, sondern auch Musik auf CDs kopieren 
lassen, hat jetzt die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und 
mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) zum Handeln aufgerufen. 
Einem Bericht der IT-Fachhandelszeitschrift zufolge will die Gema 
jetzt auch eine Gebühr für CD-Brenner erheben. Eine entsprechende 
Klage gegen den Hersteller Hewlett-Packard ist eingereicht und wird 
im November verhandelt.  

Die Gema betont, man wolle die Urheberrechte der Künstler vor dem 
massenhaften privaten Kopieren geistigen Eigentums schützen, so der 
Vorsitzende der Gema, Prof. Dr. Reinhold Kreile, in 
"ComputerPartner". Es würde sich bei der geforderten Abgabe in keiner 
Weise um eine Sonderabgabe als Pauschalersatz für Schäden durch 
Raubkopieren handeln, sondern um die angemessene und gesetzlich 
garantierte Entlohnung für kreative Leistungen.  

Derzeit wird bei CD-Brennern für PCs, die mit normalen CD-Rohlingen 
arbeiten, noch keine Gema-Gebühr erhoben. Nur auf die speziellen 
Audio-Rohlinge, die für den Betrieb in Stand-Alone-Geräten für 
Audiodaten erforderlich sind, ist die Abgabe in Höhe von zwölf 
Pfennig pro Spielstunde schon aufgeschlagen. Auch die Verkaufspreise 
für diese Geräte werden bereits inklusive Aufschlag (2,50 Mark pro 
Gerät) kalkuliert. Jetzt fordert die Gema 20,50 Mark pro Standard-CD-
Brenner von Hewlett-Packard ein - rückwirkend vom 1. Januar 1998, so 
"ComputerPartner". Bei einer geschätzen Verkaufszahl von einer 
Million Brennern in den letzten zwei Jahren in Europa summieren sich 
dabei die Nachzahlungen auf rund 20 Millionen Mark.  

Ein Erfolg der Klage ist noch nicht absehbar, berichtet die 
Zeitschrift. Die meisten CD-Brenner würden nicht zum Kopieren von 
Musikdaten, sondern vielmehr zur Sicherung und zum Transport eigener 
Daten eingesetzt. Außerdem gebe es genügend 
Verschlüsselungstechnologien, mit denen die private Vervielfältigung 
effizient kontrolliert werden könne, so die Aussage von Hewlett-
Packard. Sollte die Klage aber Erfolg haben, ist mit einer 
Prozesswelle gegen alle Hersteller von CD-Brennern zu rechnen.  

ots Originaltext: "ComputerPartner"
Im Internet recherchierbar: http://www.newsaktuell.de

                      Für Rückfragen:
                      Hans-Jürgen Humbert, Redaktion
                       "ComputerPartner",
                      Tel. 089/ 360 86-875, Fax 089/ 360 86-389

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