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Re: [FYI] Neue Legislation zur digitalen Signatur



Hallo Kai,

> >Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin plant nach Informationen 
> >des Nachrichten-Magazins "Der Spiegel", elektronische Briefe als 
> >rechtswirksam zuzulassen. Ein Referentenentwurf des 
> >Justizministeriums sehe vor, dass anstelle der eigenhändigen 
> >Unterschrift künftig eine digitale Signatur genügen soll.  
> 
> Betrifft das jetzt nur Signaturen die mit Keys der Telesec erstellt wurden,
> oder auch die mit PGP-Keys erstellt wurden, die von einer anerkannten CA
> zertifiziert wurden ?
> Wie sieht das jetzt eigentlich aktuell bei der DFN-PCA und bei der IN-CA
> aus, könnt ihr Zertifikate ausstellen, die den Gesetzen entsprechen (was
> war das noch mal: Signaturgesetz und -verordnung ?) und damit wie oben
> angedeutet, meine PGP-Sig "rechtswirksam" machen würde.

Deine PGP-Signatur ist schon jetzt rechtswirksam bei allen Gelegenheiten,
bei denen nicht ausdruecklich eine andere (z.B. Schrift-)Form verlangt wird
oder gesetzlich vorgeschrieben ist!

Wir haben Vertragsfreiheit, und wenn ein Vertragspartner mit Dir ueberein-
stimmt, sich auf PGP-signierte Mails zu verlassen, dann ist das allein 
Eure Sache.

Problematisch wird es im Streitfall, wenn Du Deine Ansprueche vor 
Gericht durchzusetzen versuchst. Dann Hast Du bisher keinen Anspruch
darauf, dass eine PGP-Signatur als Beweismittel zugelassen werden *muss*,
und Dir kommt auch keine Beweisvermutung zugute, wie sie das SigG
fuer SigG-konforme Signaturen postuliert (- oder wie sagt man da am
passendsten? [Ich bin kein Jurist...]) Kurz: Du musst dann, sofern
die Signatur als Beweismittel zugelassen wird, vermutlich mit Gutachtern
operieren und versuchen, den/die Richter von Deiner Sicht der Dinge zu
ueberzeugen...


	Ingmar

-- 
Ingmar Camphausen                                ingmar@pca.dfn.de
DFN-PCA                PGP key available on server or upon request
Vogt-Koelln-Str. 30                         http://www.pca.dfn.de/
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