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Re: Zweckveranlasser....



On 14 Nov 1999 12:46:39 GMT, you wrote:

>Oliver Gassner <fraktal@gmx.de> wrote:
>> Your  (Joerg-Olaf Schaefers <iceberg@c-lab.de>) mail on Mon, 11 Oct 1999
>> 22:01:24 +0200:
>
>>>In diesem Fall halte Aufkleber wie "Bitte keine Werbung" am 
>>>Briefkasten fuer die bessere Loesung. Funktioniert hier er-
>>>staunlich gut. 
>
>> Hier nicht. Was macht man dagegen?
>
>Grundsätzlich Annahme verweigern und unfrei zurückschicken. Wenn man die
>P*st damit lange genug nervt, werden sie vielleicht Druck auf die
>Werbetreibenden ausüben. 
>
>IMHO ist die gestellte Frage immer noch nicht zufriedenstellend
>beantwortet: gilt der besagte Aufkleber (der sich hier leider als völlig
>unwirksam erweist) als verbindliche Willensäußerung oder nicht? Hiesige
>Austräger kümmern sich einen Dreck darum. 

AFAIK bezieht sich diese Willensaeusserung nur auf nicht persoenlich an
Dich adressierte Post. Will sagen Wurfsendungen und diese
Wochenendwerbeblaetter muessen sich daran halten. Es gab da, so glaube
ich mich erinnern zu koennen, einschlaegige Urteile. Muss mal kramen.
Korrekt adressierte Post darf nicht einfach vom Zutraeger
zurueckbehalten werden.

Sebastian
-- 
Manchmal kann man gar nicht soviel essen, wie man kotzen moechte.