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Re: [Fwd] Deutsche Post eroeffnet "Trustcenter" in Darmstadt



On 17 Dec 99, at 19:25, Thomas Roessler wrote:

> Sie sind ebenso rechtsgültig oder rechtsungültig wie eine
> PGP-Signatur, oder wie meine .signature, wollte ich ihr denn
> Unterschriftsqualität zuerkennen.  Die Schriftform kann ich im
> übrigen mit keiner dieser drei Formen von Signaturen erfüllen.

SigG-Konforme Signaturen *gelten* qua Legalfiktion (§1 SigG) als 
sicher - daher trifft denjenigen die Darlegungslast, der daran 
zweifelt. Bei PGP ist es andersherum: Wenn ich mich zu meinen Gunsten 
auf eine PGP-Signatur berufe, bin ich beweispflichtig, dass das 
Verfahren geeignet ist, den vorgebrachten Tatsachenvortrag zu stützen.

Siehe: Rossnagel: "Die Sicherheitsvermutung des SigG", NJW, No. 45 
(1988), S. 3312 bis 3320.

Ein Umkrempelungsgesetz zum Einfuehren konkreter Rechtsfolgen an die 
SigG-konforme Signatur (insbesondere, ber nicht ausschlisslich im BGB 
un in der ZPO) ist in der Mache, AFAIK, und wird im allerletzten 
Effekt auch eine de facto-Gleichsetzung der SigG-Signatur mit der 
Schriftform bedeuten.

-AHH