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Re: [Fwd] Deutsche Post eroeffnet "Trustcenter" in Darmstadt





On Sun, 19 Dec 1999, Axel H Horns wrote:

> On 17 Dec 99, at 19:25, Thomas Roessler wrote:
> 
> > Sie sind ebenso rechtsgültig oder rechtsungültig wie eine
> > PGP-Signatur, oder wie meine .signature, wollte ich ihr denn
> > Unterschriftsqualität zuerkennen.  Die Schriftform kann ich im
> > übrigen mit keiner dieser drei Formen von Signaturen erfüllen.
> 
> SigG-Konforme Signaturen *gelten* qua Legalfiktion (§1 SigG) als 
> sicher - daher trifft denjenigen die Darlegungslast, der daran 
> zweifelt. Bei PGP ist es andersherum: Wenn ich mich zu meinen Gunsten 
> auf eine PGP-Signatur berufe, bin ich beweispflichtig, dass das 
> Verfahren geeignet ist, den vorgebrachten Tatsachenvortrag zu stützen.
> 
> Siehe: Rossnagel: "Die Sicherheitsvermutung des SigG", NJW, No. 45 
> (1988), S. 3312 bis 3320.
> 
> Ein Umkrempelungsgesetz zum Einfuehren konkreter Rechtsfolgen an die 
> SigG-konforme Signatur (insbesondere, ber nicht ausschlisslich im BGB 
> un in der ZPO) ist in der Mache, AFAIK, und wird im allerletzten 
> Effekt auch eine de facto-Gleichsetzung der SigG-Signatur mit der 
> Schriftform bedeuten.
> 
> -AHH
>