FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Die Grünen zum IuKDG

Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum IuKDG erklärt der forschungs- und postpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Grüne im Bundestag, Dr. Manuel Kiper:

Trotz ihrer Lesehilfen für das Informations- und Kommunikations-Dienstegesetz (IuKDG) hat die Bundesregierung keine Rechtssicherheit für das Internet geschaffen. Viele Rechtsfragen bleiben auch danach ungeklärt, neue Probleme kommen sogar hinzu. Deutschlands Internet-Provider, aber auch einfache Internet-Nutzer müssen sich auf eine Vielzahl von Rechtshändel einrichten, die dem Internet hierzulande schwerwiegenden Schaden zufügen werden.

Obwohl die Bundesregierung für sich in Anspruch nimmt, aus den Ermittlungen und Verfahren um die Sperrung des Internet-Zugangs zur elektronischen Ausgabe der "radikal" gelernt zu haben, lässt sich das an ihrer Antwort kaum festmachen. Für eine neue Vorsicht spricht allenfalls, dass sich die Bundesregierung nun genauer über die Verhältnismässigkeit von Zugangssperrungen äussert. Ob die da getroffene Aufwandsabwägung weiterhilft, bleibt fraglich.

Nach dem IuKDG sind Provider nicht für Inhalte Dritter verantwortlich. Sie müssen aber den Zugang zu gesetzeswidrigen Inhalten auf Wunsch der Strafverfolgungsbehörden sperren. Wird keine Sperrung durchgeführt, führt das laut Bundesregierung zu polizei- und gewerberechtlichen Zwangsmassnahmen, die Zwangsgeld, unmittelbaren Zwang oder Entzug der Gewerbezulassung bedeuten können. Ob eine Sperrungsanordnung rechtens ist, kann ein Provider noch durch ein Verwaltungsgerichtsverfahren klären lassen. Doch genausogut kann ihm eine Sperre durch eine "Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage" abverlangt werden, die kein rechtsförmiger Verwaltungsakt ist und gegen die der Rechtsweg daher ausgeschlossen ist. Dann hat ein Provider die Wahl, ob er Zwangsmassnahmen in Kauf nimmt oder sperrt.

Die Flucht aus Deutschland hilft Providern auch nicht: Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass im IuKDG nichts darüber ausgesagt wurde, in welchem Land ein Inhalt gespeichert wird oder der Provider seinen Sitz hat. Selbst für per Satellit übertragene Internet-Inhalte gilt: Vor dem IuKDG sind alle gleich.

Auch zu Verweisen im Internet - sogenannten Hyperlinks - hat die Bundesregierung nun eine Meinung. Hyperlinks als rein technische Zugansvermittlung - etwa in Suchmaschinen - sind danach grundsätzlich frei von Auflagen. Werde dagegen aus dem inhaltlichen Zusammenhang klar, dass sich der Anbieter des Hyperlinks mit dem Inhalt der darunter gespeicherten Daten identifiziert, dann hat der Anbieter eines Hyperlinks nach Ansicht der Bundesregierung für diese Inhalte auch die volle Verantwortung zu tragen.

Am Dienstag dieser Woche noch hatte die Bundesregierung die "Bonner Erklärung" unterschrieben und gefordert, zwischen Urhebern und Zugangsvermittlern zu trennen und letzteren nicht das rechtliche Risiko aufzubürden. In ihrer Antwort auf unsere Anfrage macht dieselbe Bundesregierung klar, dass Zugangsvermittler und selbst Internet-Nutzer, die eine Webseite anbieten, im Zweifelsfall immer mit dem Staatsanwalt rechnen müssen.

Ingo Ruhmann

Ingo Ruhmann                           Dr. Manuel Kiper Mdb
Wissenschaftlicher Mitarbeiter        Bündnis 90/Die Grünen
                                          Bundeshaus HT 404
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