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Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Verfassungsbeschwerde gegen TKG vorgelegt

<http://www.heise.de/newsticker/meldung/50096>

Verfassungsbeschwerde gegen Telekommunikationsgesetz vorgelegt

Der Frankfurter Rechtswissenschaftler Patrick Breyer hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) ausgearbeitet. Als Nutzer einer vorausbezahlten Mobiltelefonkarte sowie als Kunde eines deutschen Internetproviders, der sämtliche Identifikationskennungen einschließlich vergebener IP-Adressen 80 Tage lang speichert, fühlt er sich durch die Überwachungsklauseln des Gesetzes in seinen Grundrechten verletzt. "Das Fernmeldegeheimnis schützt die vertrauliche Inanspruchnahme der Telekommunikation frei von staatlicher Kenntnisnahme", schreibt Breyer in seiner detaillierten Beschwerdeschrift. Gleichsam unantastbar seien laut der gängigen Auslegung von Artikel 10 Grundgesetz "Kommunikationsinhalte wie auch die näheren Umstände der Telekommunikation." Gegen dieses Prinzip werde jedoch im TKG in einer Reihe von Paragrafen ohne hinreichende Begründung verstoßen.

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