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Bytes plus Mehrwertsteuer

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SPIEGEL ONLINE - 02. Juni 2000, 16:15 URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/ebusiness/0,1518,79243,00.html

Internethandel Bytes plus Mehrwertsteuer

Von Christiane Schulzki-Haddouti

Die EU-Kommission hat sich nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf einheitliche Regeln für Online- Mehrwertsteuern verständigt. Firmen aus nicht-europäischen Ländern müssen sich künftig für ihr Privatkunden-Geschäft in einem EU-Land registrieren lassen.

In einem bislang noch unveröffentlichten Entwurf zur Novellierung der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie, die voraussichtlich am kommenden Mittwoch vorgestellt werden soll, werden die steuerrechtrechtlichen Verhältnisse für das Online-Geschäft geklärt. Unter die neuen Regelungen fallen Geschäfte mit Videos, Softwareprogrammen, Musik und anderen digitalen Inhalten, die Kunden per Download beziehen können, sowie elektronische Informationsdienste und das Bezahl-Fernsehen.

Mehrwertsteuerrechtlich will die Kommission die elektronischen Lieferungen als Dienstleistungen einstufen. Unterschiede wird es künftig bei der Behandlung von Privat- und Geschäftskunden geben: So gilt bei Lieferungen zwischen Unternehmen das Bestimmungsland- Prinzip. Demnach muss der Käufer die Steuer in der Höhe des Mehrwertsteuersatzes seines Landes abführen. Privatpersonen hingegen müssen die Steuer in der Höhe der Steuer des Mitgliedstaates zahlen, in dem der Internet-Anbieter seinen Sitz hat. Laut FAZ erwächst für den Anbieter daraus ein steuerliches Haftungsrisiko, da der Lieferant den Steuerstatus seines Kunden selbst identifizieren muss.

Kathrin Bremer, Rechtsreferentin im IT-VerbandBitkom äußerte SPIEGEL ONLINE gegenüber die Ansicht, es entstünde den Unternehmen durch diese Regelung ein „erheblich größerer Aufwand“, da sie auf Rechnungen Privatkunden gesondert ausweisen müssen. Zudem hätten Unternehmen in EU-Staaten mit einem höheren Mehrwertsteuer-Satz Standortnachteile. Tatsächlich kann die Regelung dazu führen, dass größere Unternehmen Tochterfirmen für das Privatkunden-Geschäft in Luxemburg gründen. Hier werden derzeit die niedrigsten Mehrwertsteuern erhoben. Konventionell bezogene Softwareprogramme beispielsweise werden dann teurer sein als Programme per Internet- Download.

Auch nicht-europäische Unternehmen werden von den europäischen Mehrwertsteuerregeln erfasst. So können sich beispielsweise US- Unternehmen in einem EU-Land ihrer Wahl anmelden und dort die Steuer entrichten. Ausnahme: Anbieter mit einem Jahresumsatz von weniger als 100.000 Euro. Damit kam die Europäische Kommission den Einwänden der amerikanischen Handelskammer in Brüssel entgegen, die befürchtet hatte, dass die US-Firmen unterschiedliche Steuersätze in jedem einzelnen EU-Land abführen müssen.

Bislang mussten europäische Kunden keine Mehrwertsteuern auf US- Internetprodukte zahlen. Dies benachteiligte jedoch die europäischen Firmen. Schon jetzt ist abzusehen, dass die neue Richtlinie nicht nur die Online-Geschäfte indirekt fördert, sondern auch den Wettbewerb in Sachen Mehrwertsteuern unter den Mitgliedstaaten.

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