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Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Europäisches Rechtshilfeabkommen kurz vor Verabschiedung

[Man muss diese Entwicklung im weiteren Zusammenhang u.a. mit dem RIP- Bill im Vereinigten Koenigreich sehen, ueber das ich neuclichs einige Beitraege hier uber die Liste geschickt hatte, IMHO. Die einzige Moeglichkeit, wieder einigermassen mit dem Grundrechtskatalog vereinbare Zustaende herzustellen, scheint mir im Deployment von *transparenten* Kryptomechenismen zu liegen, die der User gar nicht merkt (z.B. https:// im Gegensatz etwa zu PGP), wohl aber die Bedarfstraeger. Was machen eigentlich vor Jahren angekuendigte Experimente einschlaegiger Kreise, eine Art Open-Source-ISDN-Telefon mit eingebauter Kryptographie zu entwickeln? --AHH]

http://www.heise.de/tp/deutsch/special/enfo/6807/1.html


Europäisches Rechtshilfeabkommen kurz vor Verabschiedung

Christiane Schulzki-Haddouti 26.05.2000

Bis zuletzt Geheimhaltung; deutscher Parlamentsvorbehalt aufgehoben

Voraussichtlich wird der Justiz- und Innenrat auf seiner nächsten Sitzung am 29. und 30. Mai in Brüssel das Europäische Rechtshilfeabkommen mit dem Entwurfsstand vom 15. Mai verabschieden. Nach Information des grünen Bundestagsabgeordneten Christian Ströbele will die Bundesregierung das Abkommen unterzeichnen. Am 19. Mai hatte der Bundestags-Rechtsausschuss in einer Sondersitzung auf Drängen des Bundesjustizministeriums sowie der SPD den bestehenden Parlamentsvorbehalt aufgehoben. Der Vorbehalt bezog sich auf die Überwachungsbestimmungen zum Telekommunikationsverkehr.

[...]

Nach wie vor umstritten bleibt jedoch die technische Schnittstelle, die das Fernabhören ermöglichen soll. So erstellte das Europäische Standardisierungs-Institut ETSI bereits im vergangenen Jahr dafür eine erste Richtlinie ( Feinschliff am Abhörstandard). Sie ermöglicht den Zugriff auf alle nutzbaren Daten in Telekommunikationsnetzen: Telefonanrufe, SMS-Messages, Handy- Gespräche und sogar Internet-Telefonie. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss befürchtet, dass die gemeinsame Schnittstelle das Abhören nicht nur Strafverfolgern, sondern auch Geheimdiensten und Wirtschaftskriminellen erleichtert.

Das Rechtshilfeabkommen ist ein wesentlicher Baustein für eine künftige gemeinsame europäische Strafverfolgung und damit auch für ein politisch vereintes Europa. Diskutiert wurde es allerdings in der Öffentlichkeit kaum, vom Europäischen Parlament wurde der zentrale Abhörparagraph gar abgelehnt. Vermutlich werden wie in Deutschland auch andere Parlamentsvorbehalte schnell überwunden. Die geplante Konvention zur Cyberkriminalität wird mit ihren Maßnahmen auf dem Abkommen aufsetzen. Bislang fand jedoch zur Konvention, die ebenfalls von Fachleuten ausgearbeitet wird, kaum eine öffentliche Aussprache statt.


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