FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Telekommunikationsdatenschutzverordnung = Datensammelzwangsverordnung

http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/8825/1.html


Telefonbenutzer und private Surfer unter pauschalem Kriminalitätsverdacht

Stefan Krempl 30.09.2000

Bundesrat stimmt der umstrittenen Telekommunikationsdatenschutzverordnung zu

Am Freitag hat der Bundesrat über die Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) entschieden, einen Anhang zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Entgegen den Forderungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( Daten auf Abruf)hat sich die Bundesregierung demnach mit Unterstützung des Innenausschusses mit ihrer Verpflichtung für Anbieter durchgesetzt, sämtliche Verbindungsdaten zum Zweck der Verbrechensbekämpfung ein halbes Jahr lang aufzubewahren. Datenschutzexperten kritisieren die Ausweitung als nicht verfassungsmäßig an und fürchten, dass gerade die "arglosen" Telefon- und Internetbenutzer nun ins Visier der Strafverfolger geraten.

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