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Gericht zeigt Payback-Rabattsystem rote Karte
Christiane Schulzki-Haddouti 05.03.2001
Payback generierte den "gläsernen Kunden"
"100 % mehr PAYBACK Punkte - Sonne, Strand und auch noch PAYBACK Punkte? Mit IhrPreis.de kein Problem ..." so wirbt www.payback.de um Kundendaten. Jetzt erhielt das Payback-System vom Landgericht München die rote Karte. Das Gericht verbot die in den Antragsformularen enthaltenen zentralen Einwilligungsklauseln zur Datenverarbeitung zu verwenden oder sich auf diese Klauseln bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen. Bei Zuwiderhandlung droht dem Münchner Payback Rabattverein ein Ordnungeld bis zu 500.000 Mark oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten.
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