FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Reform des Datenschutzes soll anonymen Netzzugang fördern

http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4689/1.html


Reform des Datenschutzes soll anonymen Netzzugang fördern

Stefan Krempl 15.01.2001

In Berlin startet die Diskussion um die zweite Stufe der Modernisierung des Bundesdatenschutzgesetzes

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Die Hersteller von Software möchte Garstka gleichzeitig dazu verpflichten, bisher undokumentierte Funktionen ihrer Software offenzulegen. Der Berliner Datenschutzbeauftragte denkt dabei etwa an das Rätsel rund um Windows 2000, in das auf Betreiben von Firmen aus dem Umfeld der Scientology-Sekte eine "Falltür" für Daten eingebaut worden sein soll. Um mehr Transparenz zu schaffen, setzt Garstka allerdings nicht auf Zwangsmaßnahmen, sondern auf das Datenschutzaudit als privatwirtschaftliches Kontrollmittel. Wie bereits in der ersten Stufe der BDSG-Reform angedacht, sollen Firmen dabei Zertifizierungen für ihre Software erwerben können und sich so einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Besonders punkten dürften aus Sicht der Datenschützer beim Audit Hersteller von Open-Source- Software, bei denen der Quellcode vollständig überprüft werden kann.

Anonym per Voreinstellung

Pfitzmanns Vorstellungen über Datenschutz durch Technik gehen sogar noch einen Schritt weiter. Dem Dresdner Informatikexperten schweben Infrastrukturen vor, die beispielsweise fürs Browsen im Web vollkommen anonyme Zugänge zur Regel machen. "Wir müssen damit experimentieren, ob das Providen von Anomymität für ISPs ein Geschäftsmodell sein kann." Dazu sei zunächst mehr technischer Aufwand zur Ausfilterung der beim Surfen anfallenden Datenströme notwendig, doch könne sich das Anbieten dieses Mehrwerts durchaus bezahlt machen.

Dem Gutachter schwebt vor, dass sich der Nutzer bei der Verwendung von Pseudonymen im Netz auch bei einem Strafverfahren in Zukunft selbst dafür entscheiden können solle, ob er seine Identität offenlegt. "Es sind durchaus auch Gerichtsverhandlungen denkbar, bei denen der Angeklagte anonym bleibt", spinnt der Datenschutzadvokat seine Idee weiter, die Strafverfolgern nicht besonders gefallen dürfte.

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