FITUG e.V.Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft |
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Der 'WIPO Copyright Treaty' erweitert den Schutz der Urheberrechte
von Schöpfern künstlerischer Werke durch die Bremer Konvention von
1889 nur ausdrücklich auf digitale Übermittlungsmedien, wie z. B. die
CD-ROM oder das Internet. Gesichert wird das exklusive Recht der Urheber
festzulegen, ob und wie ihre Werke veröffentlicht werden und in welcher
Form Kopien verbreitet und übermittelt werden. Nicht betroffen davon
sind nationale Regelungen wie das US-Copyright oder das deutsche Urheberecht.
Der Schutz durch den neuen Vertrage gilt auch für Computerprogramme,
originäre Datensammlungen, Film- und Phonowerke. Gleichzeitig wird
Vertrag der internationale Urheberschutz von Fotos, die nicht als Bildkunstwerke
gelten, auf 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung erhöht. Verändert
wurde der Artikel 7 dieses Copyright-Vertrages, der in der ursprünglichen
Fassung bereits das temporäre Speichern unter den Urheberschutz gestellt
und somit das Zwischenspeichern von Informationen in einen Proxy Cache
unmöglich gemacht hätte. Gegen diese Ausweitung und auch gegen die
Haftung von Netzbetreibern und Providern für die Einhaltung der Urheberrechte,
gab es allgemeine Proteste. (In Deutschland bildete sich eine Gruppe
von Firmen unter dem Namen 'Ad Hoc Alliance for a digital Future';
Info unter
http://www.custodis.de/alliance/index.html).
Der 'WIPO Performances and Phonograms Treaty' erweitert die Rechte
von Interpreten und Tonträgerherstellern auf die neuen Medien. Damit
kann die Tonträgerindustrie zur Übermittlung von Aufnahmen nun auch
den digitalen Weg wählen. Anbieter, die Musiktitel via Computer zur
Verfügung stellen, müssen von nun an eine Lizenz dazu erwerben.
Über einen dritten Vertragsentwurf zum Schutz von Datensammlungen,
die mit erheblichem finanziellen Investitionen erstellt wurden, konnten
sich die Delegierten nicht einigen. Er soll weiterverhandelt werden.
Gegen diesen 'WIPO Databases Treaty' hatte es massive Proteste in den
USA von Netzprovidern, Softwarefirmen, Telekommunikationskonzernen,
aber auch Bibliotheken und Verbraucherschutzorganisationen gegeben.
So ist beispielsweise auch Bill Gates schon kräftig dabei, Bilddatenbanken
aufzukaufen. Die Proteste sind gesammelt unter
http://www.public-domain.org/copyright/copyright.html
zu finden.