FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Schutz der Urheberrechte im Internet

Am 20.12.96 haben sich die Mitgliedsländer der UN-Organisation für geistiges Eigentum 'World Intellectual Properly Organization' - WIPO) auf zwei neue internationale Verträge zum Schutz des Urheberrechts in digitalen Medien geeinigt, die in Kraft treten, wenn sie bis Ende 1997 von mindestens 30 WIPO-Mitgliedern oder Staaten der Europäischen Union unterzeichnet werden. Die Verträge sind in voller Länge unter http://www.wipo.org/eng/index.htm zu finden. Der Inhalt in Kürze:

Der 'WIPO Copyright Treaty' erweitert den Schutz der Urheberrechte von Schöpfern künstlerischer Werke durch die Bremer Konvention von 1889 nur ausdrücklich auf digitale Übermittlungsmedien, wie z. B. die CD-ROM oder das Internet. Gesichert wird das exklusive Recht der Urheber festzulegen, ob und wie ihre Werke veröffentlicht werden und in welcher Form Kopien verbreitet und übermittelt werden. Nicht betroffen davon sind nationale Regelungen wie das US-Copyright oder das deutsche Urheberecht. Der Schutz durch den neuen Vertrage gilt auch für Computerprogramme, originäre Datensammlungen, Film- und Phonowerke. Gleichzeitig wird Vertrag der internationale Urheberschutz von Fotos, die nicht als Bildkunstwerke gelten, auf 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung erhöht. Verändert wurde der Artikel 7 dieses Copyright-Vertrages, der in der ursprünglichen Fassung bereits das temporäre Speichern unter den Urheberschutz gestellt und somit das Zwischenspeichern von Informationen in einen Proxy Cache unmöglich gemacht hätte. Gegen diese Ausweitung und auch gegen die Haftung von Netzbetreibern und Providern für die Einhaltung der Urheberrechte, gab es allgemeine Proteste. (In Deutschland bildete sich eine Gruppe von Firmen unter dem Namen 'Ad Hoc Alliance for a digital Future'; Info unter http://www.custodis.de/alliance/index.html).

Der 'WIPO Performances and Phonograms Treaty' erweitert die Rechte von Interpreten und Tonträgerherstellern auf die neuen Medien. Damit kann die Tonträgerindustrie zur Übermittlung von Aufnahmen nun auch den digitalen Weg wählen. Anbieter, die Musiktitel via Computer zur Verfügung stellen, müssen von nun an eine Lizenz dazu erwerben.

Über einen dritten Vertragsentwurf zum Schutz von Datensammlungen, die mit erheblichem finanziellen Investitionen erstellt wurden, konnten sich die Delegierten nicht einigen. Er soll weiterverhandelt werden. Gegen diesen 'WIPO Databases Treaty' hatte es massive Proteste in den USA von Netzprovidern, Softwarefirmen, Telekommunikationskonzernen, aber auch Bibliotheken und Verbraucherschutzorganisationen gegeben. So ist beispielsweise auch Bill Gates schon kräftig dabei, Bilddatenbanken aufzukaufen. Die Proteste sind gesammelt unter http://www.public-domain.org/copyright/copyright.html zu finden.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft, JPL, 16.06.97
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