FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Ein Kommentar mit Erklärungen

Hallo Leute,
ich sehe da einen Aufklärungsbedarf durch den Raum schwirren und habe ihn mal eingefangen.....

Josef schrieb, daß
>On Sat, 28 Oct 1995, Simone Demmel wrote:
>
>> Außerdem: interessant, da weiß offensichlich einer mehr als alle anderen
>> oder hat zu viel auf die Gerüchteküche gegeben.
>
>Nein. Ich hatte nach dem Gesetzentwurf gefragt. Das Ganze wird aber auf
>dem Verordnungsweg geregelt. (Es ging um die EUV, die inzwischen auch in
>unseren Web-Pages rumhängt :-) Der Herr nahm meine Anfrage nur etwas zu
>wörtlich. Insgesamt finde ich diesen Brief ziemlich peinlich: Einerseits
>die Reaktionszeit von sechs Wochen und andererseits die zwar wörtlich
>korrekte, aber aus dem Zusammenhang uninteressante Antwort.
>

Also, es handelt sich um einen Entwurf des INNEN!!!!!-Ministeriums. Da die Ministerien untereinander eine hohes Maß an Kooperation pflegen ;), hatte der Herr offensichtlich keine Ahnung und versuchte sich aus der Affaire zu ziehen. Es handelt sich um einen Referentenentwurf:
Das ist praktisch der Vorläufer eines Gesetzentwurfs. Da die Politiker zuviel Politik machen müssen, überlassen sie das Gesetzemachen den Beamten.
Erst wenn das System steht, wird darüber diskutiert.
Es handelt sich nicht allein um eine Verordnung. Eine Verordnung kann nur aufgrund einer Ermächtigung durch das Parlament, also durch ein Gesetz (z.B. einen einzigen Paragraphen) ergehen. Eine solche Grundlage für die EUV existiert noch nicht.... Sie soll erst mit @ 126a BGB geschaffen werden.
Das ist Teil des Projekts. Der Entwurf wird zur Zeit von 5 unabhängigen Institutionen geprüft...... Da hält man sich natürlich bedeckt.
Wenn die Expertenanhörung beendet ist, wird ein 2. Entwurf erarbeitet.
Der wird dann zwischen den Parteien ausgemauschelt und evtl. Änderungen vorgenommen. Erst jetzt wird eine Gesetzesvorlage (nur @ 126a BGB) daraus.
Dort wo man sich nicht einigen kann, wird der Streit ins Parlament getragen. Die Verordnung ergeht dann erst, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist (oft mit Verkündung). Oftmals Monate später.

Der Briefbeantworter aus dem Justizministerium kam also aus dem "Tal der Ahnungslosen". Anscheinend soll Leutberger-Schnarrenhaeuser nicht damit befaßt werden...... (Spricht Bände) oder Du bist auf einen Beamten auf dem Abstellgleis getroffen.... :)

A bientot

(Rigo Wenning)

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft, Neko, 1996
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