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[FYI] IP/00/168 "Entbündelter Zugang zum Teilnehmeranschluß"



http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&do
c=IP/00/168|0|RAPID&lg=DE

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Die Kommission veranstaltet eine öffentliche Anhörung zum 
Entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluß', der den 
Telekommunikationsbenutzern eine größere Auswahl bieten soll  


 DN: IP/00/168     Date: 2000-02-16


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IP/00/168 

Brüssel, den 16 Februar 2000 

Die Kommission veranstaltet eine öffentliche Anhörung zum 
‚Entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluß', der den 
Telekommunikationsbenutzern eine größere Auswahl bieten soll  

Die Europäische Kommission veranstaltet im Vorfeld einer möglichen 
Empfehlung an die Mitgliedstaaten am Dienstag, dem 22. Februar 2000, 
in Brüssel eine öffentliche Anhörung zum Thema ‚Entbündelter Zugang 
zum Teilnehmeranschluß'. Als Grundlage eines Meinungsaustauschs mit 
interessierten Kreisen bei der öffentlichen Anhörung hat die 
Generaldirektion Informationsgesellschaft ein Arbeitspapier 
veröffentlicht. Die Anhörung ist im Zusammenhang mit der Initiative 
eEurope zu sehen, die die Kommission am 8. Dezember 1999 eingeleitet 
hat. Darin wird ein Zieldatum von Dezember 2000 für die 
Bereitstellung des entbündelten Zugangs zu den 
Teilnehmeranschlußleitungen der herkömmlichen Betreiber genannt.  

Der Teilnehmeranschluß ist die physische Verbindung zwischen dem 
Standort des Kunden und der Ortsvermittlungsstelle oder 
vergleichbaren Einrichtung des Telekommunikationsbetreibers. Ein 
‚entbündelter Zugang zum Teilnehmeranschluß' bedeutet, daß anderen 
Betreibern die volle oder teilweise Nutzung der von den herkömmlichen 
Betreibern eingerichteten Teilnehmeranschlußleitungen gestattet wird. 
Auf diese Weise können neue Marktteilnehmer den Verbrauchern 
konkurrierende Dienste und z.B. auch neue Breitbanddienste wie einen 
ununterbrochenen Hochgeschwindigkeitszugang zum Internet anbieten. Im 
Kommunikationsbericht 1999(1) hat die Kommission darauf hingewiesen, 
daß auf dem lokalen Telekommunikationsmarkt anders als auf dem für 
Fern- und Auslandsverbindungen wenig Wettbewerb herrscht und nur eine 
geringe Auswahl besteht, und ihre Absicht angekündigt, Empfehlungen 
zur Preisgestaltung und zu anderen Aspekten des Zugangs zu lokalen 
Netzen zu veröffentlichen. Insbesondere plante sie, bald eine 
Empfehlung zu technischen und wirtschaftlichen Aspekten der 
Teilnehmeranschluß-Entbündelung herauszugeben.  

Herr Erkki Liikanen, das für Unternehmen und die 
Informationsgesellschaft zuständige Mitglied der Europäischen 
Kommission, erklärte dazu: „Ich bin davon überzeugt, daß eine 
Entbündelung des Zugangs zu den Teilnehmeranschlußleitungen der 
herkömmlichen Betreiber die technische Innovation und den Wettbewerb 
in den lokalen Zugangsnetzen stärken wird, in denen der Wettbewerb 
bisher noch gering ist. Dies wird vor allem zur Verbreitung des 
Hochgeschwindigkeits-Internetzugangs bei Kleinunternehmen und 
Privatkunden und damit zum Wachstum des elektronischen Handels und 
Geschäftsverkehrs beitragen."  

Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften zur vollständigen 
Entbündelung der lokalen Kupferleitungs-Zugangsnetze erlassen, wenn 
diese Vorschriften angemessen sind und mit den Wettbewerbsregeln des 
Vertrags in Einklang stehen. In fünf Mitgliedstaaten (Dänemark, 
Deutschland, Finnland, Niederlande, Österreich) ist die Entbündelung 
des Teilnehmeranschlusses bereits vorgeschrieben, andere 
Mitgliedstaaten haben Fristen dafür angekündigt oder führen 
einschlägige Anhörungen durch.  

(1) HYPERLINK 
"http://europa.eu.int/comm/information_society/publications/docs/index
_en.htm"
http://europa.eu.int/comm/information_society/publications/docs/index_
en.htm 

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