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[FYI] IP/00/168 "Entbündelter Zugang zum Teilnehmeranschluß"
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] IP/00/168 "Entbündelter Zugang zum Teilnehmeranschluß"
- From: "Axel H Horns" <horns@t-online.de>
- Date: Wed, 16 Feb 2000 19:41:20 +0100
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- Organization: PA Axel H Horns
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http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&do
c=IP/00/168|0|RAPID&lg=DE
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Die Kommission veranstaltet eine öffentliche Anhörung zum
Entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluß', der den
Telekommunikationsbenutzern eine größere Auswahl bieten soll
DN: IP/00/168 Date: 2000-02-16
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IP/00/168
Brüssel, den 16 Februar 2000
Die Kommission veranstaltet eine öffentliche Anhörung zum
‚Entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluß', der den
Telekommunikationsbenutzern eine größere Auswahl bieten soll
Die Europäische Kommission veranstaltet im Vorfeld einer möglichen
Empfehlung an die Mitgliedstaaten am Dienstag, dem 22. Februar 2000,
in Brüssel eine öffentliche Anhörung zum Thema ‚Entbündelter Zugang
zum Teilnehmeranschluß'. Als Grundlage eines Meinungsaustauschs mit
interessierten Kreisen bei der öffentlichen Anhörung hat die
Generaldirektion Informationsgesellschaft ein Arbeitspapier
veröffentlicht. Die Anhörung ist im Zusammenhang mit der Initiative
eEurope zu sehen, die die Kommission am 8. Dezember 1999 eingeleitet
hat. Darin wird ein Zieldatum von Dezember 2000 für die
Bereitstellung des entbündelten Zugangs zu den
Teilnehmeranschlußleitungen der herkömmlichen Betreiber genannt.
Der Teilnehmeranschluß ist die physische Verbindung zwischen dem
Standort des Kunden und der Ortsvermittlungsstelle oder
vergleichbaren Einrichtung des Telekommunikationsbetreibers. Ein
‚entbündelter Zugang zum Teilnehmeranschluß' bedeutet, daß anderen
Betreibern die volle oder teilweise Nutzung der von den herkömmlichen
Betreibern eingerichteten Teilnehmeranschlußleitungen gestattet wird.
Auf diese Weise können neue Marktteilnehmer den Verbrauchern
konkurrierende Dienste und z.B. auch neue Breitbanddienste wie einen
ununterbrochenen Hochgeschwindigkeitszugang zum Internet anbieten. Im
Kommunikationsbericht 1999(1) hat die Kommission darauf hingewiesen,
daß auf dem lokalen Telekommunikationsmarkt anders als auf dem für
Fern- und Auslandsverbindungen wenig Wettbewerb herrscht und nur eine
geringe Auswahl besteht, und ihre Absicht angekündigt, Empfehlungen
zur Preisgestaltung und zu anderen Aspekten des Zugangs zu lokalen
Netzen zu veröffentlichen. Insbesondere plante sie, bald eine
Empfehlung zu technischen und wirtschaftlichen Aspekten der
Teilnehmeranschluß-Entbündelung herauszugeben.
Herr Erkki Liikanen, das für Unternehmen und die
Informationsgesellschaft zuständige Mitglied der Europäischen
Kommission, erklärte dazu: „Ich bin davon überzeugt, daß eine
Entbündelung des Zugangs zu den Teilnehmeranschlußleitungen der
herkömmlichen Betreiber die technische Innovation und den Wettbewerb
in den lokalen Zugangsnetzen stärken wird, in denen der Wettbewerb
bisher noch gering ist. Dies wird vor allem zur Verbreitung des
Hochgeschwindigkeits-Internetzugangs bei Kleinunternehmen und
Privatkunden und damit zum Wachstum des elektronischen Handels und
Geschäftsverkehrs beitragen."
Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften zur vollständigen
Entbündelung der lokalen Kupferleitungs-Zugangsnetze erlassen, wenn
diese Vorschriften angemessen sind und mit den Wettbewerbsregeln des
Vertrags in Einklang stehen. In fünf Mitgliedstaaten (Dänemark,
Deutschland, Finnland, Niederlande, Österreich) ist die Entbündelung
des Teilnehmeranschlusses bereits vorgeschrieben, andere
Mitgliedstaaten haben Fristen dafür angekündigt oder führen
einschlägige Anhörungen durch.
(1) HYPERLINK
"http://europa.eu.int/comm/information_society/publications/docs/index
_en.htm"
http://europa.eu.int/comm/information_society/publications/docs/index_
en.htm
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