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Fwd: [CH] ETH-Assistenzprofessor unter Verdacht



[ Die Schweizer Rechtslage macht es erforderlich, dass ISP den Zugang
[ zu gewissen Web-Sites sperren, da sie sonst in Anlehnung an das
[ Telekiosk-Urteil der Gehilfenschaft bezichtigt werden koennen.
[ Anscheinend geht es dabei auch um die erforderlichen Zwischen-
[ schritte / Entfernung der links.
[ rechtl. Details auch unter <http://noaccess.datacomm.ch/> und
[ <http://www.admin.ch/bj/infrecht/internet/inbearbd.htm#III2b>


-> http://www.nzz.ch/online/01_nzz_aktuell/zurich/00_zurich.htm

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ETH-Assistenzprofessor unter Verdacht
Ermittlungen wegen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz

Wegen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm ist gegen Thomas M. Stricker,
Vorsteher des Institutes für Informatiksysteme an der ETH Zürich, ein
Strafverfahren eingeleitet worden. Seine Homepage bietet ihren Besuchern
Referenzen an, die zu rassistischen und antisemitischen Internetseiten führen.

[..]

Die Homepage von Assistenzprofessor Stricker offeriert die Möglichkeit,
sich mit einer pornographischen Referenz oder einer Internetseite namens
«stop the hate» (indirekte Referenz) verbinden zu lassen. Letztere enthält
Links zu rund 50 rassistischen Homepages

[..]

Medienpolitisches Statement

Laut Stricker handelt es sich bei seinen Referenzen um medienpolitische
Statements. Er wolle aufzeigen, dass der Inhalt einer Internetsite nicht
mit der Referenz gleichgesetzt werden könne. Die Internetseite «stop the
hate» biete zwar eine Unmenge von Links zu rassistischen Websites, die
Organisation, welche die Homepage betreibe, spreche sich aber gegen die
«Hassseiten» aus («I encourage everyone to visit the sites listed on this
page to see the hatred that is being spread over the Internet»).
Desgleichen identifiziere er sich nicht mit dem Inhalt der rassistischen
Interntsites.
Ein Zitatverbot, so Stricker weiter, sei in einem wissenschaftlichen Umfeld
nicht haltbar. Man müsse erkennen, dass das Internet ein weltweites Medium
sei und andere Kulturen andere Normen hätten. So sei aus amerikanischer
Sicht das repressive Schweizer Antirassismusgesetz unverständlich.
Umgekehrt sei der amerikanische Feldzug gegen die Pornographie nicht
nachvollziehbar. Gemäss dem Assistenzprofessor darf man sich in der
Diskussion um das Internet nicht auf den Inhalt einer Website versteifen.
Wenn die Freiheit, eine Referenz anzugeben, nicht mehr gegeben sei, sei
dies ein Grund, «aus der Schweiz auszuwandern».

[..]			Neue Zürcher Zeitung, 23. Februar 2000

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