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[FYI] BKA furder neue Restriktionen fuer das Internet




------- Forwarded message follows -------
From:           	Axel H Horns <horns@t-online.de>
To:             	NETLAW-L@LISTSERV.GMD.DE
Subject:        	Re: [NETLAW-L] BKA verlangt weniger Anonymitaet im Netz
BCC to:         	horns@t-online.de
Send reply to:  	horns@t-online.de
Date sent:      	Fri, 25 Feb 2000 10:14:37 +0100

On 24 Feb 00, at 22:01, Patrick Mayer wrote:

> Kurz nach der BKA-Konferenz "Bekaempfung der Kriminalitaet im
> INternet" gabt das BKA laut Heise Newsticker mit sicherem Gespuer
> fuer gelungenes Timing eine "Studie" bekannt, wonach weniger
> Anonymitaet im Netz sein muesse, spricht sich aber gleichzeitig fuer
> mehr Kryptografie aus.
> 
>    http://www.heise.de/newsticker/data/jk-24.02.00-003/


Naja, da stehen ja noch weitere Haemmerchen drin:

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[...] Die Konstruktion des weltweiten Computernetzes beinhalte 
allerdings einige Faktoren, die Kriminalität begünstigten -- darunter
frei zugängliche Hacker-Programme und die hohe Anonymität im Internet.
Daher müsse die Verbreitung von Hacker-Programmen eingeschränkt und
die Anonymität beim E-Commerce reduziert werden, außerdem sollten
Zulassungskriterien für die Internet-Provider entwickelt werden, so
die Forderungen des BKA. [...]

------------------------------- CUT --------------------------------

1) "Einschraenkung der Verbreitung von Hacker-Programmen": Soll wohl
heissen, gesetzgebersiche Schaffung eines neuen "Aeusserungsdeliktes".
Sowas wie das DCMA, nur noch breiter gefasst? Will sagen, es soll
nicht nur verboten sein, was "im wesentlichen" der Umgehung von
Urheberrechtsschutzvorkehrungen und Programmsperren dient, sondern
auch alles, was nicht einem "Positivkatalog" erwuenschter
Internet-Funktionalitaeten dient? Wie will man sonst einen Portscanner
rechtlich von einem "Ping"-Client separieren? Offenbar ein
BKA-Versuchsballon, nicht durchdacht, aber ein Test, um mal die
Stimmung fuer Zwangsmassnahmen zu sondieren.

2) "Zulassungskriterien für die Internet-Provider entwickeln": Soll
wohl heissen, gruendsaetzliches Verbot der Diensteerbringung fuer
Dritte mit Erlaubnisvorbehalt. Fuer Content-Provider? Fuer Hosting-
Provider? Fuer Access-Provider? In welcher Welt leben diese BKA-Leute
eigentlich?

Man sollte wohl auf keinen Fall annehmen, dass mit dem vorlaeufigen
Ende der Krypto-Debatte andere Versuche, rechtspolitisch auf eine
Regulierung des Internet im Sinne eines "autoritaeren Staates" 
hinzuwirken, beendet waeren.

--AHH
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