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Re: [FYI] Kameras gegen Kriminelle?





Hallo Ralph,

On 14.03.2000 to subject "Re: [FYI] Kameras gegen Kriminelle?", you wrote:

>Dagegen dürfte BB auf RTL II denn doch nicht mehr ankommen.

Wenn die Videoüberwachung mal eine Ausbaustufe britischen Ausmasses
erreicht, bestimmt nicht.

>Diese Idee
>ist aber gerade in Berlin (Schwarz/Rot) nichts neues. Auch hier sollen
>gewisse Plätze, auf denen sich die Kriminellen "tummeln" per Kamera
>überwacht werden.

Ist mir auch aufgefallen, als ich die Zeitschriftensuchmaschinen nach
Videoüberwachung abgegrast habe: Die meisten Meldungen stammen aus dem
"Osten".
Was ich nicht gefunden habe, ist das "CDU Strategiepapier" von Rüttgers &
Co dazu, dafür nur die "Beschlüsse des 18. Landesparteitags der CDU
Nordrhein-Westfalen
Sicher leben bei uns im Westen - zur Inneren Sicherheit ", in denen es aber
auch heisst:

"Wir müssen Kriminalität und Gewaltbereitschaft in Nordrhein-Westfalen
entschlossen entgegentreten. Die Bürger sollen sich überall in unserem
Land sicher fühlen können. Die Aufgabe ist lösbar.
Die Bürger haben ein Recht auf Sicherheit. Der Staat ist in erster Linie
dafür da, den Bürger zu schützen und nicht den Täter. Nicht die
Gesellschaft ist für das Verbrechen verantwortlich, sondern der Täter.
Wer sagt: Hart gegen das Verbrechen, aber auch hart gegen die Ursachen, der
muss auch sagen: Wehret den Anfängen.
Anfänge, das sind die geduldete Verwahrlosung von öffentlichen
Verkehrsmitteln, von öffentlichen Plätzen, das sind Vandalismus,
Schmierereien und Belästigungen auf öffentlichen Straßen. Wir
dürfen uns daran nicht gewöhnen. Am Ende steht nicht weniger, sondern
mehr Kriminalität.

Deshalb brauchen wir in Nordrhein-Westfalen
die Videoüberwachung von Gangsterwohnungen und
Kriminalitätsbrennpunkten

7. Wir fordern den verstärkten Einsatz von Videoüberwachungen
öffentlicher Straßen und Plätze, um insbesondere in Großstädten
Kriminalitätsbrennpunkte zu entschärfen. Solche Überwachungen haben
sich bei Großveranstaltungen, z.B. in Fußballstadien, bewährt. Soweit
erforderlich, müssen die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die
Aufzeichnung und Auswertung der Bilder für Zwecke der Strafverfolgung
geschaffen werden. Hierbei sind berechtigte datenschutzrechtliche
Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Mit der Videoüberwachung, aber auch
der Ausleuchtung von Bahnhöfen und der Installierung von Notrufsäulen
und Alarmanlagen an Haltestellen lässt sich verhindern, dass
unübersichtliche, im Dunkeln liegende Bereiche zu Angstzonen werden."

URL: http://www.cdu-nrw.de/download/beschluss-inn-sich.html

Ciao
Kai
--

Homepage: http://home.kamp.net/home/kai.raven/index.html
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