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Re: [online-recht] Re: MP3



On 24 Mar 00, at 2:26, Thomas Gigge wrote:

> Die Einspruchsfrist laeuft doch 3 Monate oder ? Diese Frist wuerde
> naemlich in 3 Tagen ablaufen. Das hat meine Recherche ergeben.
> 
> Vielleicht kann ja eine der hier mitlesenden Kanzleien einen
> Wiederspruch auf den Wegschicken?

Widerspruch? Auf welcher Grundlage denn? Bitte beachten: Das 
Markenwiderspruchsverfahren bezieht sich gemaess Art. 8 CTMR auf 
*relative* Eintragungsversagungsgruende, d.h. nur derjenige, der 
ueber ein aelteres kollidierendes Recht irgendwo in der EU hat, ist 
aktivlegitimiert. Einzelheiten dazu Art. 42 und Art. 43 CTMR.

Also: Wer irgendwo in mindestens einem der EU-Staaten eine *aeltere* 
MP3-Marke (oder -Anmeldung) mit gleichen /aehlichen Waren & 
Dienstleistungen hat, koennte sich angesprochen fuehlen. Oder ein 
anderes Kennzeichenrecht, das gemaess CTMR zum Widerspruch 
berechtigt. Aber nicht "jedermann". 

Allerdings: Nach Art. 41 CTMR gibt es die Moeglichkeit, "Bemerkungen 
Dritter" zu machen, die sich auch ausdruecklich auf die absoluten 
Eintragungsversagungsgruende nach Art. 7 CTMR beziehen duerfen. Diese 
Bemerkungen muessen vom OHIM wenigstens zur Kenntnis genommen und dem 
Anmelder vorgelegt werden; Art. 41 (2) CTMR. Der Dritte wird aber 
nicht Verfahrensbeteiligter, d.h. er wird vom OHIM nicht in den 
Schriftwechsel einbezogen.

Ansonsten bleibt das Nichtigkeitsverfahren gemaess Art. 51 CTMR.

Die CTMR findet man unter

  http://oami.eu.int/en/aspects/reg40-94/reg.htm

Axel H Horns