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Re: [online-recht] Re: MP3
- To: Online-Recht <online-recht@listserver.meta-list.net>
- Subject: Re: [online-recht] Re: MP3
- From: "Axel H Horns" <horns@t-online.de>
- Date: Fri, 24 Mar 2000 10:27:30 +0100
- CC: debate@fitug.de
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
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- Organization: PA Axel H Horns
- Reply-to: horns@t-online.de
- Sender: owner-debate@fitug.de
On 24 Mar 00, at 2:26, Thomas Gigge wrote:
> Die Einspruchsfrist laeuft doch 3 Monate oder ? Diese Frist wuerde
> naemlich in 3 Tagen ablaufen. Das hat meine Recherche ergeben.
>
> Vielleicht kann ja eine der hier mitlesenden Kanzleien einen
> Wiederspruch auf den Wegschicken?
Widerspruch? Auf welcher Grundlage denn? Bitte beachten: Das
Markenwiderspruchsverfahren bezieht sich gemaess Art. 8 CTMR auf
*relative* Eintragungsversagungsgruende, d.h. nur derjenige, der
ueber ein aelteres kollidierendes Recht irgendwo in der EU hat, ist
aktivlegitimiert. Einzelheiten dazu Art. 42 und Art. 43 CTMR.
Also: Wer irgendwo in mindestens einem der EU-Staaten eine *aeltere*
MP3-Marke (oder -Anmeldung) mit gleichen /aehlichen Waren &
Dienstleistungen hat, koennte sich angesprochen fuehlen. Oder ein
anderes Kennzeichenrecht, das gemaess CTMR zum Widerspruch
berechtigt. Aber nicht "jedermann".
Allerdings: Nach Art. 41 CTMR gibt es die Moeglichkeit, "Bemerkungen
Dritter" zu machen, die sich auch ausdruecklich auf die absoluten
Eintragungsversagungsgruende nach Art. 7 CTMR beziehen duerfen. Diese
Bemerkungen muessen vom OHIM wenigstens zur Kenntnis genommen und dem
Anmelder vorgelegt werden; Art. 41 (2) CTMR. Der Dritte wird aber
nicht Verfahrensbeteiligter, d.h. er wird vom OHIM nicht in den
Schriftwechsel einbezogen.
Ansonsten bleibt das Nichtigkeitsverfahren gemaess Art. 51 CTMR.
Die CTMR findet man unter
http://oami.eu.int/en/aspects/reg40-94/reg.htm
Axel H Horns